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Wohnsitz online ummelden: Kabinett macht Hamburger Lösung zum bundesweiten Standard
Umziehen ohne Gang zum Meldeamt: Der Bund will alle Meldebehörden zum Onlinedienst verpflichten.
Von Max ·
Wer umzieht, kennt die Reihenfolge: erst die Kisten, dann der Flur voller Kartons, und irgendwann die Suche nach einem Termin beim Meldeamt. Für den letzten Punkt soll es bald überall in Deutschland eine Alternative geben, und zwar vom Sofa aus.
Das Bundeskabinett hat am 4. November die IT-Komponentenverordnung beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen steckt eine einfache Folge: Alle Meldebehörden im Land sollen die elektronische Wohnsitzanmeldung, kurz eWA, künftig anbieten. In Kraft treten soll die Verordnung voraussichtlich am 1. Dezember 2026. Laut Digitalministerium ist die eWA der erste Onlinedienst, der auf diesem Weg bundesweit verpflichtend wird. „Damit verabschieden wir uns vom Flickenteppich“, sagt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger.
Eine Idee aus Hamburg macht Karriere Angefangen hat es klein. Im September 2022 ging der Dienst in Hamburg als Pilotprojekt an den Start, zunächst nur für unverheiratete Menschen ohne minderjährige Kinder, die innerhalb der Stadt umzogen. Entwickelt hat ihn die Senatskanzlei gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenministerium, und zwar nach dem Prinzip „Einer für Alle“: Einer baut die Lösung, die anderen können sie mitnutzen, statt jeweils eine eigene zu entwickeln.
Das hat sich inzwischen weit herumgesprochen. Im Mai dieses Jahres meldete Hamburg mehr als 2.500 angebundene Meldebehörden und 62,76 Millionen Menschen, die den Dienst nutzen konnten. Aktuell nennt das Digitalministerium mehr als 3.800 Behörden und 74,2 Millionen Menschen. Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzender der Digitalministerkonferenz, wertet den Erfolg als Beleg dafür, was möglich sei, „wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“.
So läuft die Ummeldung ab Ganz ohne Vorbereitung geht es allerdings nicht. Gebraucht werden ein BundID-Nutzerkonto, ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN, die AusweisApp sowie ein Smartphone mit NFC oder ein Kartenlesegerät. Wer zur Miete wohnt, lädt zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
Der Rest ist überschaubar: anmelden, Daten aus dem Melderegister abrufen, neue Adresse eintragen, Antrag abschicken. Den Antrag prüft weiterhin die zuständige Meldebehörde. Danach lässt sich eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung herunterladen und die Adresse auf dem Chip des Ausweises aktualisieren. Der passende Adressaufkleber kommt per Post an die neue Anschrift. Wer als Familie bisher unter einer Anschrift gemeldet war und zusammen umzieht, erledigt das in einem einzigen Online-Vorgang.
Noch ist nicht jedes Rathaus so weit Wie groß die Lücken bisher sind, zeigt das Portal des Dienstes selbst. Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind dort als landesweit nutzbar geführt, nah dran sind Thüringen mit 176 von 182 Meldestellen und Hessen mit 402 von 421. In Nordrhein-Westfalen sind es dagegen erst 250 von 396 Meldestellen, in Brandenburg 60 von 193, und im Saarland funktioniert die Anmeldung bislang nur in vier Kommunen. Einen Stichtag nennt das Portal nicht. Laut Bundesregierung soll der Dienst ab Ende des Jahres bundesweit angeboten werden.
Eine rechtliche Ausnahme bleibt: Das Onlinezugangsgesetz erlaubt den Ländern, per Landesrecht von solchen Verordnungen abzuweichen, wenn sie dafür geeignete IT-Komponenten bereitstellen. Die Mitteilungen von Bund und Hamburg erwähnen keinen entsprechenden Plan eines Landes. Und wer keine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion hat, kommt auf diesem Weg nicht ans Ziel.
Und was kommt danach? Für die Behörden bringt die Verordnung eine weitere Erleichterung: Ob der Dienst rechtlich sauber ist, verantwortet künftig der Bund. Länder und Kommunen müssen das nicht mehr jeweils selbst prüfen.
Die Wohnsitzanmeldung soll dabei nicht allein bleiben. Weitere Onlinedienste können per Änderung der Verordnung bundesweit vorgeschrieben werden, wenn sie Qualitätskriterien erfüllen, also etwa hoch digitalisiert und barrierefrei sind und ihre Finanzierung gesichert ist. Die Wohnsitzanmeldung sei „nur ein erster Schritt“, sagte ein Sprecher des Digitalministeriums. Eine Arbeitsgruppe befasst sich seit Juni unter anderem mit dem Pass- und Ausweiswesen und dem Elterngeld; wann weitere Angebote folgen, ließ der Sprecher offen. Die Umzugskartons bleiben also Handarbeit. Den Weg zum Meldeamt kann man sich mit freigeschaltetem Ausweis dafür bald überall in aller Regel sparen.
Themen: Wohnsitz ummelden, Online Ummeldung, eWA, Digitalisierung, Bürgerservice, Meldeamt, Deutschland
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