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Wohnsitz online anmelden: Hamburger Dienst soll Pflichtangebot aller Meldebehörden werden
Das Kabinett will die Hamburger Online-Anmeldung überall vorschreiben. Inkrafttreten voraussichtlich am 1. Dezember.
Von Michael Beier ·
Kartons schleppen muss man beim Umzug weiterhin selbst. Der Weg zur Meldebehörde dagegen soll künftig überall in Deutschland entfallen können, und die Lösung dafür kommt aus Hamburg. Das Bundeskabinett hat am 4. November die sogenannte IT-Komponentenverordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass alle Meldebehörden die elektronische Wohnsitzanmeldung anbieten.
Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei, sagt, damit werde „eine in Hamburg entwickelte Lösung“ bundesweit verbindlich. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger formuliert es so: „Damit verabschieden wir uns vom Flickenteppich.“
Einer baut, alle nutzen Entwickelt hat den Dienst die Hamburger Senatskanzlei gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenministerium, nach dem Prinzip „Einer für alle“. Die Idee steckt im Namen: Nicht jede Stadt programmiert selbst, sondern eine gute Lösung wird mehrfach genutzt. Künftig steht der Bund dafür gerade, dass der Dienst rechtlich sauber ist. Länder und Kommunen müssen das dann nicht mehr einzeln prüfen. Laut Senatskanzlei können über die Verordnung später auch weitere Online-Dienste bundesweit vorgegeben werden.
Für Nutzerinnen und Nutzer läuft das Ganze über wohnsitzanmeldung.gov.de. Nötig sind ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion samt PIN, die AusweisApp (am einfachsten auf dem Smartphone), ein Nutzerkonto wie die BundID und, wer zur Miete wohnt, eine Wohnungsgeberbestätigung. Hat die Behörde den Antrag geprüft, gibt es eine digitale Meldebestätigung. Den Adressaufkleber für den Ausweis schickt die Bundesdruckerei per Post.
Wie weit es schon ist und was noch fehlt Die Senatskanzlei nennt mehr als 3.800 angebundene Meldebehörden und 74,2 Millionen Menschen, denen der Dienst zur Verfügung steht. Fertig ist die Sache damit aber nicht: Laut heise online gibt es insgesamt rund 5.000 Meldebehörden.
Auch beim Zeitplan lohnt der genaue Blick. Die Verordnung soll Berichten zufolge voraussichtlich am 1. Dezember in Kraft treten. Ein Regierungssprecher stellte laut Reuters in Aussicht, dass die Online-Anmeldung ab dann überall möglich sein soll. Eine Frist, bis wann auch die letzte Behörde tatsächlich angeschlossen sein muss, nennen die Pressemitteilungen von Senatskanzlei und Digitalministerium nicht. Wer demnächst umzieht, sollte also vorher nachsehen, ob die eigene Gemeinde schon dabei ist. Bei Fragen hilft die Behörden-Hotline 115.
Die Entlastung lässt sich auch beziffern: Sind alle Behörden angebunden, sparen Bürgerinnen und Bürger laut den von heise online zitierten Erläuterungen zur Verordnung geschätzt rund 344.000 Stunden und 8,4 Millionen Euro im Jahr, weil der Weg zum Amt wegfällt.
Für Hamburg ist es ein schöner Erfolg, wenn eine Idee aus der eigenen Verwaltung zum Standard für das ganze Land wird. Ob sie im Alltag überall reibungslos läuft, müssen die kommenden Umzüge zeigen.
Themen: Wohnsitzanmeldung, Verwaltung digital, Senatskanzlei Hamburg, Bundeskabinett, Onlinezugangsgesetz, Umzug, Digitalisierung
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