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Steuerreform 2027: Mehr Kindergeld und mehr Netto – wer jetzt profitieren soll
Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge und weniger Steuerlast: Ab 2027 sollen Millionen Menschen finanziell profitieren.
Von Andre ·
Einkommensteuerreform 2027: Mehr Netto, mehr Kindergeld – was jetzt geplant ist Manchmal steckt eine gute Nachricht nicht in einer großen Schlagzeile, sondern auf dem nächsten Gehaltszettel. Genau dort soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 ankommen: bei Familien, Beschäftigten und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Vorgesehen sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein größerer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und ein flacherer Verlauf des Steuertarifs. Die ersten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 greifen, eine zweite Stufe folgt 2028. Wichtig dabei: Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen darüber beraten und können Änderungen vornehmen.
Das Wichtigste zuerst: Für viele soll mehr vom Einkommen bleiben Herzstück der Reform ist eine Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen. Dafür wird unter anderem der Grundfreibetrag angehoben – also jener Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt.
2026 liegt er bei 12.348 Euro. 2027 soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 auf 12.900 Euro . Gleichzeitig wird der Steuertarif zwischen einem zu versteuernden Einkommen von 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht. Der 42-prozentige Spitzensteuersatz soll dadurch künftig erst ab 70.601 Euro greifen.
Das klingt zunächst nach ziemlich viel Steuerdeutsch. Im Alltag bedeutet es vereinfacht: Wer in diesem Einkommensbereich liegt, soll auf Teile seines Einkommens etwas weniger Einkommensteuer zahlen.
Familien profitieren gleich an mehreren Stellen Besonders sichtbar wird die Reform beim Kindergeld. Der monatliche Betrag soll je Kind von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen.
Für eine Familie mit zwei Kindern sind das gegenüber 2026 allein beim Kindergeld 2028 insgesamt 312 Euro mehr pro Jahr .
Parallel steigen auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder: von derzeit 9.756 Euro auf 10.056 Euro 2027 und anschließend auf 10.236 Euro. Welche Variante günstiger ist – Kindergeld oder Kinderfreibetrag –, prüft das Finanzamt wie bisher im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.
Wie sich mehrere Änderungen zusammen auswirken können, zeigen Modellrechnungen des Finanzministeriums. Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro Bruttogehalt und zwei Kindern könnte 2028 gegenüber heute auf eine geschätzte Entlastung von rund 632 Euro im Jahr kommen. Bei zwei Einkommen von jeweils 3.200 Euro werden rund 642 Euro genannt.
Das sind Modellfälle und keine Garantie für jeden Haushalt: Steuerklasse, Einkommen, Werbungskosten, Sozialabgaben und persönliche Lebenssituation beeinflussen das tatsächliche Ergebnis.
Eine kleine Änderung, die erstaunlich viele Steuererklärungen einfacher machen könnte Fast unscheinbar ist ein weiterer Punkt: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro .
Dieser Betrag wird bei Beschäftigten automatisch als Werbungskosten berücksichtigt – auch ohne einzelne Belege für beispielsweise Arbeitswege, Fachliteratur oder berufliche Anschaffungen.
Das Finanzministerium schätzt, dass dadurch rund 1,3 Millionen Menschen künftig keine Anlage N mehr ausfüllen müssen , weil ihre tatsächlichen Werbungskosten unter der neuen Pauschale liegen. Der Regierungsentwurf kalkuliert für die Betroffenen eine Zeitersparnis von durchschnittlich rund fünf Minuten pro Fall.
Keine Revolution der Bürokratie – aber 1,3 Millionen kleine Formulare weniger sind durchaus ein Anfang.
Auch Sonntags- und Feiertagsarbeit wird stärker begünstigt Für Beschäftigte, die arbeiten, während andere frei haben, verändert sich ebenfalls etwas. Bei steuerbegünstigten Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen.
Das kann insbesondere in höher bezahlten Berufen dazu führen, dass ein größerer Teil entsprechender Zuschläge steuerfrei bleibt. Für Nachtarbeit bleibt die steuerliche Grenze dagegen bei 50 Euro. Bei der Sozialversicherung gelten zusätzlich differenzierte Voraussetzungen.
Die Entlastung hat eine Gegenfinanzierung Eine ausgewogene Betrachtung gehört allerdings dazu: Nicht jede Änderung bedeutet weniger Steuern.
Sehr hohe Einkommen sollen stärker belastet werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Für Einkommensteile ab 280.000 Euro sieht der Entwurf einen Steuersatz von 47 Prozent vor. Gemeint ist dabei ausdrücklich das zu versteuernde Einkommen , nicht einfach das Bruttogehalt.
Außerdem wird die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen verkleinert. Statt bislang 20 Prozent und maximal 1.200 Euro sollen künftig 15 Prozent beziehungsweise höchstens 900 Euro direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Bei Minijobs soll zudem der pauschale Steuersatz von zwei auf fünf Prozent steigen. Diese Pauschsteuer wird üblicherweise vom Arbeitgeber getragen.
Zehn Milliarden Euro Entlastung – aber eine wichtige Zahl braucht Erklärung Die Bundesregierung spricht von einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr bei voller Wirkung. Dabei handelt es sich um die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen für Steuerpflichtige.
Unter Einbeziehung der Gegenfinanzierung sieht die Rechnung im eigentlichen Regierungsentwurf anders aus: Für das Kassenjahr 2028 werden insgesamt rund 6,02 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen ausgewiesen.
Beide Zahlen widersprechen sich deshalb nicht: Die eine beschreibt das Volumen der Entlastungen, die andere den Saldo nach zusätzlichen Einnahmen durch die Gegenfinanzierung.
Und was ist mit der kalten Progression? Hier liegt einer der wichtigen Vorbehalte. Die Reform gleicht die sogenannte kalte Progression nicht automatisch vollständig aus. Damit ist der Effekt gemeint, dass eine Lohnerhöhung zwar die Inflation ausgleichen kann, Arbeitnehmer durch den progressiven Steuertarif aber trotzdem stärker belastet werden.
Steuerexperten weisen deshalb darauf hin, dass die tatsächliche Verbesserung der verfügbaren Einkommen geringer ausfallen kann, wenn gleichzeitig beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge steigen. Das Finanzministerium hält dagegen, die geplanten Änderungen würden die kalte Progression für viele Steuerpflichtige weitgehend auffangen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Wie viel weniger Steuer zahle ich?“ Sondern: „Wie viel mehr bleibt mir nach Steuern, Sozialabgaben und Inflation tatsächlich?“
Was jetzt passiert Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Nun beschäftigen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf. Dabei können einzelne Regelungen noch verändert werden.
Nach bisherigem Plan soll der erste Teil zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die zweite Entlastungsstufe zum 1. Januar 2028 .
Unterm Strich verfolgt die Reform damit einen recht klaren Ansatz: Familien und große Teile der arbeitenden Mitte sollen mehr behalten, sehr hohe Einkommen einen größeren Beitrag leisten – und an einigen Stellen soll sogar die Steuererklärung ein kleines Stück unkomplizierter werden.
Für Millionen Haushalte könnte das ab 2027 tatsächlich bedeuten: ein bisschen mehr Monat am Ende des Geldes – statt umgekehrt.
Steuerreform 2027: Mehr Kindergeld und mehr Netto – wer jetzt profitieren soll