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Schluss mit Greenwashing: Diese Umweltversprechen verschwinden ab September aus Regalen
Ab 27. September gelten strengere Regeln für grüne Werbeversprechen. Das macht Umweltangaben konkreter und prüfbarer.
Von Silvia ·
Weniger grüne Versprechen, mehr Klarheit: Was sich jetzt im Supermarkt verändert „Umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“: Auf Verpackungen wirken solche Begriffe oft wie kleine Entscheidungshilfen. Das Problem: Bislang war für Kundinnen und Kunden nicht immer leicht zu erkennen, was genau hinter diesen Versprechen steckt.
Ab 27. September 2026 werden die Regeln dafür deutlich strenger. Dann treten in Deutschland wesentliche Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Sie setzen die europäische Richtlinie 2024/825 um, die Verbraucher besser vor Greenwashing schützen soll.
Ein grünes Wort allein reicht nicht mehr Pauschale Umweltbegriffe dürfen künftig nicht einfach auf eine Verpackung gedruckt werden, wenn die entsprechende besondere Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.
Zu solchen allgemeinen Aussagen zählen beispielsweise „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“. Entscheidend ist allerdings die Präzision: Eine konkrete, überprüfbare Angabe kann weiterhin zulässig sein. Die EU nennt etwa die Aussage, dass bei der Herstellung einer Verpackung zu 100 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werde, als Beispiel für eine spezifischere Aussage.
Damit dürfte sich auf vielen Produkten etwas verändern: Statt großer grüner Schlagworte könnten künftig häufiger nachvollziehbare Angaben darüber stehen, was tatsächlich besser gemacht wurde .
„Klimaneutral“ durch Kompensation reicht nicht Besonders deutlich werden die neuen Regeln bei Klimaversprechen. Ein Produkt darf künftig nicht als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder ähnlich beworben werden, wenn diese Aussage lediglich dadurch zustande kommt, dass Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette kompensiert werden – beispielsweise über CO₂-Zertifikate.
Unternehmen dürfen weiterhin über Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren. Daraus darf jedoch nicht irreführend der Eindruck entstehen, das Produkt selbst verursache keine oder weniger Treibhausgasemissionen.
Auch Fantasie-Siegel geraten unter Druck Strenger wird es außerdem für Nachhaltigkeitssiegel. Freiwillige Siegel dürfen grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen geschaffen wurden.
Auch große Umweltversprechen über ein komplettes Produkt sind problematisch, wenn tatsächlich nur ein kleiner Bestandteil gemeint ist. Besteht beispielsweise lediglich die Verpackung aus Recyclingmaterial, darf die Werbung nicht den Eindruck vermitteln, das gesamte Produkt sei daraus hergestellt.
Wer mit zukünftigen Umweltzielen wirbt, muss ebenfalls genauer werden: Solche Aussagen benötigen klare, öffentlich zugängliche und überprüfbare Ziele, einen realistischen Umsetzungsplan und eine regelmäßige unabhängige Kontrolle.
Die Supermarktregale werden nicht über Nacht völlig anders aussehen Auch bereits vorhandene Produkte müssen grundsätzlich den neuen Anforderungen entsprechen. Für echte Schwierigkeiten mit Altbeständen haben europäische Verbraucherschutzbehörden allerdings einen verhältnismäßigen und gegebenenfalls schrittweisen Vollzug vorgesehen. Es ist deshalb eher mit einer allmählichen Veränderung der Verpackungslandschaft als mit einem großen Etikettenwechsel über Nacht zu rechnen.
Die positive Seite der neuen Regeln liegt weniger darin, dass grüne Werbung verschwindet. Sie soll präziser werden . Wer tatsächlich nachhaltiger produziert, kann weiterhin damit werben – muss künftig nur deutlicher erklären, was genau dahintersteckt.
Schluss mit Greenwashing: Diese Umweltversprechen verschwinden ab September aus Regalen