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Reparieren statt neu kaufen: Diese Rechte haben Verbraucher jetzt
Defekte Geräte müssen künftig seltener im Müll landen: Das neue Reparaturrecht verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte zu Reparaturen und stärkt die Gewährleistung.
Von Tobias ·
Reparieren statt wegwerfen: Neue Regeln stärken Verbraucher und schonen Ressourcen Ein schwacher Smartphone-Akku oder eine defekte Waschmaschine muss künftig seltener das Ende eines Geräts bedeuten. Mit dem neuen Recht auf Reparatur werden Hersteller verpflichtet, bestimmte Produkte auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung zu reparieren – kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt.
Erfasst sind unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones, Tablets, elektronische Displays sowie Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel. Dazu zählen beispielsweise E-Bikes und E-Scooter. Die Reparaturpflicht gilt während der jeweils festgelegten Zeiträume, in denen die Geräte nach EU-Vorgaben reparierbar gehalten werden müssen.
Hersteller dürfen eine Reparatur nur ablehnen, wenn sie tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Auch eine frühere Reparatur durch einen unabhängigen Betrieb ist kein ausreichender Ablehnungsgrund. Ersatzteile und notwendige Werkzeuge müssen zu Preisen angeboten werden, die Verbraucher und Reparaturbetriebe nicht von einer Instandsetzung abschrecken. Unzulässige Hardware- oder Softwarebarrieren dürfen Reparaturen ebenfalls nicht grundlos verhindern.
Zusätzlichen Rückenwind erhält die Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung: Entscheiden sich Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für einen Austausch, verlängert sich die Verjährungsfrist ihrer Gewährleistungsansprüche einmalig um zwölf Monate. Diese kaufrechtlichen Neuerungen gelten für Verbraucherverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Der direkte Reparaturanspruch gegen Hersteller bestimmter Produkte ist dagegen bereits mit dem deutschen Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Das Potenzial ist erheblich: Nach Berechnungen der EU verursacht die vorzeitige Entsorgung reparierbarer Produkte jährlich rund 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Verbraucher verlieren durch Ersatzkäufe schätzungsweise fast zwölf Milliarden Euro pro Jahr. EUR-Lex
Das Gesetz löst nicht jedes Problem: Was genau als „angemessener Preis“ gilt, bleibt zunächst offen. Dennoch verschiebt sich der Maßstab deutlich – längere Nutzung soll vom guten Vorsatz zur realistischen Alternative werden.
Reparieren statt neu kaufen: Diese Rechte haben Verbraucher jetzt