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Recht sprechen ohne Jurastudium: Was Schöffinnen und Schöffen leisten
Mehr als 40.000 Hauptschöffinnen und -schöffen entscheiden an deutschen Strafgerichten mit, ehrenamtlich und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter. Wie das Amt funktioniert, wer es übernehmen kann und warum die Justiz auf Laien setzt.
Von Max ·
An deutschen Strafgerichten entscheiden nicht nur Juristinnen und Juristen. Neben ihnen sitzen Menschen, die für ihr Amt kein einziges Semester Jura brauchen und deren Stimme bei Schuld und Strafe genauso viel zählt. Laut der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung sind derzeit mehr als 40.000 Hauptschöffinnen und -schöffen im Amt, der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter spricht von über 60.000 Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit. Rund 20 Prozent der 2024 bundesweit erledigten Strafverfahren entfielen auf Gerichte, an denen sie beteiligt sind.
Gerade jetzt lohnt der Blick auf dieses Ehrenamt: Noch bis zum 6. November können interessierte Kreise zu einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Stellung nehmen, der das Amt absichern soll. Und die nächste Schöffenwahl rückt näher. Sie findet im Laufe des Jahres 2028 statt, die neue Amtsperiode läuft von 2029 bis 2033.
Eine Stimme, die genauso viel zählt Das Gerichtsverfassungsgesetz ist hier eindeutig: In der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt „in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ aus. Sie dürfen Angeklagte, Zeuginnen und Sachverständige befragen, wirken an Entscheidungen während der Verhandlung mit und urteilen am Ende über Schuld und Strafe. Enthalten dürfen sie sich dabei nicht. Unabhängig sind sie laut Richtergesetz „in gleichem Maße wie ein Berufsrichter“, über die Beratung müssen sie auch nach ihrer Amtszeit schweigen.
Dass diese Stimme Gewicht hat, zeigt die Rechnung: Für jede Entscheidung zum Nachteil von Angeklagten über Schuld oder Rechtsfolgen braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Am Schöffengericht des Amtsgerichts sitzen in der Regel eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter und zwei Schöffen, die beiden Ehrenamtlichen können also überstimmen. In der großen Strafkammer am Landgericht kommen zwei oder drei Berufsrichter auf zwei Schöffen. Gegen deren beider Stimmen kann dort niemand verurteilt werden. Ohne Schöffen arbeiten dagegen der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte.
Warum die Justiz Laien will Dass Schöffen keine Fachkenntnisse mitbringen müssen, ist Absicht. Berufsrichterinnen und Berufsrichter müssen ihre Wertungen dadurch auch Menschen erklären, die nicht aus dem Fach kommen. Das kann laut einer aktuellen Analyse in „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Betriebsblindheit im Routinebetrieb entgegenwirken. Zugleich sollen Schöffen ihren Einblick in die Strafjustiz nach draußen tragen, die Justiz in Nordrhein-Westfalen beschreibt sie als Bindeglied zwischen Staat und Bevölkerung. Ganz ohne Kritik bleibt das Amt nicht: Dieselbe Analyse gibt den Einwand wieder, Schöffen seien in komplexeren Verfahren regelmäßig überfordert.
Die Idee ist alt. Nach Darstellung des Bundesverbands reicht sie bis zur Gerichtsverfassung Karls des Großen zurück: Seit den Jahren zwischen 770 und 780 schlugen demnach gewählte Schöffen Urteile vor und stimmten darüber ab, während ein vom König eingesetzter Richter die Verhandlung leitete, ohne selbst mitzustimmen. Das Gerichtsverfassungsgesetz, in dem das Amt bis heute geregelt ist, trat 1879 in Kraft.
Wer das Amt übernehmen kann Die Voraussetzungen sind überschaubar: Das Amt ist deutschen Staatsangehörigen vorbehalten, eine weitere Staatsangehörigkeit schadet nicht. Berufen werden sollen Menschen, die zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sind, in der Gemeinde wohnen, gesundheitlich geeignet sind und ausreichend Deutsch können. Ausgeschlossen ist unter anderem, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch etwa Richter, Staatsanwältinnen, Polizeivollzugsbeamte, Regierungsmitglieder und Geistliche sollen nicht berufen werden.
Gewählt wird alle fünf Jahre, und zwar in mehreren Stufen. Die Gemeinden stellen Vorschlagslisten auf, die zusammen mindestens doppelt so viele Namen enthalten, wie im Amtsgerichtsbezirk gebraucht werden. Beschlossen werden sie in der Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit. Dabei sollen Geschlecht, Alter, Beruf und soziale Stellung angemessen berücksichtigt werden. Die Liste liegt eine Woche öffentlich aus, danach ist binnen einer weiteren Woche Einspruch möglich. Die eigentliche Wahl trifft ein Ausschuss beim Amtsgericht: eine Amtsrichterin oder ein Amtsrichter im Vorsitz, eine Person aus der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen, wieder mit Zweidrittelmehrheit. Für Jugendgerichte gelten eigene Regeln, dort stellt der Jugendhilfeausschuss die Liste auf.
Wie viel Zeit das Amt kostet Hauptschöffen sollen voraussichtlich an höchstens zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr mitwirken. Die Termine werden für das ganze Jahr im Voraus festgelegt, die Zuordnung wird in öffentlicher Sitzung ausgelost. Am Landgericht kann es mehr werden, weil sich Verfahren über Tage oder Wochen erstrecken können. Ersatzschöffen springen ein, wenn jemand ausfällt.
Bezahlt wird das Ehrenamt nicht, entschädigt schon: 7 Euro pro Stunde für die Zeitversäumnis, dazu kommen etwa Fahrtkosten und Verdienstausfall. Arbeitgeber müssen für die Sitzungen freistellen, eine Kündigung wegen des Amts ist unzulässig. Verbindlich ist die Sache allerdings auch: Wer gewählt wird, muss das Amt grundsätzlich annehmen, bestimmte Gruppen wie Ärztinnen, Krankenpflegekräfte oder Menschen ab 65 können ablehnen. Unentschuldigtes Fehlen kann bis zu 1.000 Euro Ordnungsgeld kosten.
Was sich gerade tut Beim Schöffenamt reagiert der aktuelle Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor allem auf eine Sorge: dass Verfassungsfeinde gezielt ins Amt drängen. Schon heute ist besondere Verfassungstreue laut Bundesregierung zwingende Voraussetzung, entschieden wird im Einzelfall. Künftig soll das Gesetz ausdrücklich regeln: Wer keine Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, soll nicht berufen werden. Noch ist das ein Referentenentwurf, kein geltendes Recht.
Und es gibt Luft nach oben: Studien legen laut derselben Analyse in „Aus Politik und Zeitgeschichte“ nahe, dass Männer, Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen und Ältere im Schöffenamt überrepräsentiert sind. Wer das ändern möchte, kann sich bei der eigenen Gemeinde bewerben. In München lässt sich schon jetzt eine unverbindliche Vormerkung für die Periode ab 2029 hinterlassen, der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg freut sich ab Sommer 2027 über Bewerbungen. So bleibt Rechtsprechung eine Sache, an der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar mitwirken.
Themen: Schöffen, Schöffenamt, Ehrenamt, Justiz, Strafgericht, Schöffenwahl, Rechtsstaat
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