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Pflegereform: 13 Fachleute legen los – Vorschläge bis Januar, Betroffene werden angehört
Die Pflegestrukturkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Was sie bis Januar klären soll – und wer mitreden darf.
Von Ulrike ·
Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst auf Pflege angewiesen ist, kennt die großen Fragen: Wer bezahlt das alles, und kommt die Hilfe dort an, wo sie gebraucht wird? Genau darauf soll jetzt ein Expertengremium Antworten finden. Am 27. Oktober 2026 kam die Pflegestrukturkommission in Berlin zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Der Fahrplan ist ehrgeizig: Bis spätestens Ende Januar 2027 sollen Vorschläge auf dem Tisch liegen, zum 1. Juli 2027 soll ein neues Pflegegesetz in Kraft treten.
Ein Ergebnis gibt es also noch nicht – wohl aber einen klaren Arbeitsauftrag, einen festen Zeitplan und die Zusage, dass auch die Menschen gehört werden, um die es geht.
Wer in der Kommission sitzt Das Bundeskabinett hat das Gremium am 14. Oktober eingesetzt und 13 Mitglieder berufen. Den Vorsitz hat Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes. Co-Vorsitzende ist Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin. Laut Bundesgesundheitsministerium bringen die Mitglieder unterschiedliche Blickwinkel mit: Neben Pflegefachkräften sind Fachleute aus Ökonomie, Rechtswissenschaft, Pflegewissenschaft und Versorgungsforschung dabei, außerdem aus der Versorgungspraxis und der Gesundheitsberatung.
Warum es die Kommission braucht Der Druck ist groß. „Die Kosten laufen aus dem Ruder“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bei der Einsetzung. Der Arbeitsauftrag der Bundesregierung beschreibt das Grundproblem nüchtern: Wegen der demografischen Entwicklung dürften die Pflegekosten absehbar schneller steigen als die Beitragseinnahmen der Pflegeversicherung. Das Pflegeneuordnungsgesetz, das das Kabinett Ende September beschlossen hat und das noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, soll die Finanzen kurzfristig stabilisieren. Für die Jahre nach 2030 braucht es aber dauerhafte Lösungen – mit guter Versorgung, verlässlicher Finanzierung und einem Beitragssatz, der mittelfristig stabil bleibt.
Linnemann fasst sein Ziel so zusammen: „Pflege muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird.“
Was auf dem Prüfstand steht Der Auftrag ist breit. Zunächst soll die Kommission genau analysieren, welche Bereiche die Ausgaben der Pflegeversicherung treiben und warum. Danach geht es um konkrete Vorschläge, unter anderem zu diesen Fragen:
Die häusliche Pflege soll gestärkt werden – auch damit sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen. Ausdrücklich genannt werden dabei die besonderen Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen.
Geprüft wird eine Begrenzung der Eigenanteile, also dessen, was Pflegebedürftige etwa im Heim selbst zahlen. Leistungen sollen so gestaltet werden, dass möglichst niemand wegen der Pflege auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Auf dem Tisch liegen auch sogenannte versicherungsfremde Leistungen – laut Evangelischem Pressedienst etwa die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – und die Frage, wie diese korrekt finanziert werden. Ebenso soll die Kommission Modelle für einen sozialen Ausgleich prüfen, auch über die Pflegeversicherung hinaus.
Ein weiterer Schwerpunkt ist Vorbeugung: Medizinische und pflegerische Versorgung sollen besser verzahnt, Prävention und Frührehabilitation gestärkt werden – damit Pflegebedürftigkeit gar nicht erst entsteht oder später eintritt.
Jeder Vorschlag soll daraufhin bewertet werden, ob er eine würdevolle Pflege sichert und pflegende Angehörige entlastet. Die finanziellen Folgen sollen zumindest näherungsweise beziffert werden. Gleichzeitig muss die Kommission die Lage des Bundeshaushalts berücksichtigen – der Spielraum ist also begrenzt.
Drei Anhörungen: Betroffene sollen mitreden Eine wichtige Zusage kam zum Auftakt: Linnemann kündigte drei Anhörungen an. Gehört werden sollen Pflegebedürftige und andere Betroffene, Leistungserbringer wie Pflegedienste und Heime sowie die Kommunen. Linnemann wünscht sich, dass die Ergebnisse am Ende von einer breiten Mehrheit getragen werden. Wann die Anhörungen stattfinden, ist noch offen – die Kommission organisiere ihre Arbeit „sehr autark“, sagte der Minister.
Zuvor hatte es Kritik gegeben. Nach der Berufung hatten Verbände der Pflegeanbieter bemängelt, dass in dem Gremium Menschen aus dem Pflegealltag fehlten. „Wissenschaftliche Expertise ist wichtig, aber sie allein reicht nicht aus“, sagte Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, mahnte: „Pflegerische Versorgung organisiert man aber nicht am grünen Tisch …“
Was das für Pflegebedürftige und Angehörige heißt Die Kommission beschließt selbst nichts – sie liefert Empfehlungen. Auf ihrer Grundlage will die Bundesregierung eine Strukturreform erarbeiten. Die wichtigsten Termine: Ende Januar 2027 sollen die Vorschläge vorliegen, am 1. Juli 2027 soll das neue Gesetz gelten. Welche Leistungen sich wie verändern, ist heute also noch nicht absehbar.
Die gute Nachricht liegt vorerst im Verfahren: ein fester Zeitplan, ein breiter Prüfauftrag und das Versprechen, die Betroffenen anzuhören. Ob daraus eine Reform wird, die Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar entlastet, zeigt sich im neuen Jahr.
Themen: Pflegereform, Pflegestrukturkommission, Pflegegesetz, Häusliche Pflege, Pflegebedürftige, Angehörige, Sozialpolitik
Pflegereform: 13 Fachleute legen los – Vorschläge bis Januar, Betroffene werden angehört