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Gute Nachricht für Familien: Regierung sieht Kinder-Vorsorge gesichert – und die U10 kommt
Die Bundesregierung sieht keine Geldsorgen bei den U-Untersuchungen. Und für Grundschulkinder gibt es bald eine neue.
Von Ulrike ·
Wiegen, messen, abhören, ein prüfender Blick auf die Entwicklung: Für die meisten Eltern gehören die U-Untersuchungen beim Kinderarzt so selbstverständlich zum Familienleben wie das Gelbe Heft, in dem sie dokumentiert werden. Zuletzt stand im Bundestag die Frage im Raum, ob diese Vorsorge künftig noch ausreichend bezahlt wird. Jetzt gibt die Bundesregierung Entwarnung. Und es gibt noch eine zweite gute Nachricht: Für Kinder im Grundschulalter kommt eine neue Untersuchung hinzu, die U10.
Warum überhaupt gefragt wurde Anlass ist eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Sie wollte wissen, wie sich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern auswirkt. Ein konkreter Punkt: Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte bisher außerhalb des Budgets abrechnen konnten – darunter die U-Untersuchungen –, wandern ab 2027 in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Das ist der Topf, aus dem die Krankenkassen den Großteil der ambulanten ärztlichen Leistungen bezahlen.
Die Antwort: Das Geld reicht Die Bundesregierung geht davon aus, dass für die U-Untersuchungen auch künftig genug Geld zur Verfügung steht. Als Ausgangsbasis für den neuen Topf dient das Leistungsvolumen des Jahres 2025, das um die Steigerungsraten für 2026 und 2027 angehoben wird. Weil die Ausgaben für die Früherkennung bei Kindern in den vergangenen Jahren nur moderat gewachsen seien, reiche die jährliche Anpassung der Gesamtvergütung aus, so die Einschätzung der Regierung, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
Zwei weitere Punkte sind für Familien und Praxen wichtig. Schutzimpfungen bleiben ausdrücklich außerhalb dieses Topfes. Und der zuständige Bewertungsausschuss kann bestimmte Leistungen auch weiterhin gesondert vergüten, wenn das die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nachweislich deutlich verbessert.
Die neue U10 schließt eine Lücke Bislang endet die Reihe der regulären Kinder-Vorsorge mit der U9 im Alter von etwa fünf Jahren, kurz vor der Einschulung. Die nächste Kassenleistung ist dann erst die Jugenduntersuchung J1. Dazwischen liegen die gesamte Grundschulzeit und der Wechsel auf die weiterführende Schule. Einige Krankenkassen bieten für diese Jahre zwar zusätzliche Untersuchungen an, einen einheitlichen Anspruch für alle Kinder gab es aber nicht.
Das ändert sich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, hat am 20. August 2026 die U10 für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren beschlossen. Den Anstoß dazu hatte die Patientenvertretung gegeben, die die neue Untersuchung bereits 2023 beantragt hatte.
Was bei der U10 passiert Die Ärztin oder der Arzt fragt ausführlich nach der Vorgeschichte, untersucht das Kind körperlich, schätzt seine Entwicklung ein und berät die Familie. „Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese“, sagt Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA. Im Mittelpunkt stehen Themen, die viele Eltern von Grundschulkindern beschäftigen: Ernährung, Bewegung und Gewicht, die Entwicklung in der Schule und der Umgang mit Smartphone, Tablet und Co.
Neu ist auch der Blick auf das seelische Wohlbefinden. Dafür füllen die Eltern vor dem Termin einen wissenschaftlich geprüften Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität aus, den KIDSSCREEN. Die Ergebnisse werden anschließend mit dem Kind besprochen. Gibt es in der Familie Hinweise auf eine erblich bedingte Erhöhung des Cholesterins, ist eine Blutuntersuchung vorgesehen. Und schließlich gehört eine Impfberatung dazu, die vor allem mehr Jungen und Mädchen zur Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) bringen soll. Diese Impfung schützt vor Infektionen, die später zu bestimmten Krebserkrankungen führen können.
Auch die J1 profitiert: Ihre Ergebnisse werden künftig ebenfalls im Gelben Heft festgehalten, und die Jugendlichen füllen dabei selbst einen Fragebogen zur Lebensqualität aus.
Ein bisschen Geduld ist noch nötig Ganz so schnell steht die U10 allerdings noch nicht im Kalender der Kinderarztpraxen. Eine Hürde ist genommen: Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss geprüft und nicht beanstandet, wie der G-BA vermerkt. In Kraft tritt er mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung für die Praxen festzulegen. Erst dann kann die U10 tatsächlich angeboten werden. Der G-BA will Dokumentationsvorlagen und Fragebögen rechtzeitig bereitstellen, auch das Gelbe Heft wird um die U10 erweitert.
Unterm Strich ist das eine erfreuliche Doppelbotschaft für Familien: Nach Einschätzung der Bundesregierung steht die bewährte Vorsorge für die Kleinsten finanziell auf sicherem Boden, und für Grundschulkinder schließt sich bald eine jahrelange Lücke in der Vorsorge.
Themen: Kinder-Vorsorge, U-Untersuchungen, U10, Familien, Gesundheit, Grundschulkinder
Gute Nachricht für Familien: Regierung sieht Kinder-Vorsorge gesichert – und die U10 kommt