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Geld vom Finanzamt zurückholen: Für 2022 läuft die Frist bis Jahresende
Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie für 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 nachholen. Das kann sich lohnen: Wer für 2022 Geld zurückbekam, erhielt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 1.240 Euro. Der Weg über ELSTER kostet nichts.
Von Denise ·
Draußen wird es früh dunkel, die Heizung läuft, das Jahr biegt auf die Zielgerade. Genau jetzt kann ein unscheinbarer Stichtag bares Geld wert sein: Wer für 2022 nicht zur Steuererklärung verpflichtet war, kann sie noch bis zum 31. Dezember 2026 nachholen. Das sind ab heute knapp acht Wochen. Verlängern lässt sich diese Frist nicht, wie die Berliner Finanzverwaltung ausdrücklich festhält.
Vier Jahre Zeit, aber kein Tag mehr Im Steuerdeutsch heißt das Ganze Antragsveranlagung. Das Einkommensteuergesetz sieht sie in § 46 vor, vor allem damit die vom Lohn abgezogene Lohnsteuer auf die tatsächlich fällige Einkommensteuer angerechnet werden kann. Einen eigenen Antrag braucht es dafür nicht: Die abgegebene Steuererklärung ist der Antrag.
Dafür gilt die reguläre Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 der Abgabenordnung. Sie zählt ab dem Ende des Jahres, in dem der Lohn geflossen ist. Für 2022 ist also am 31. Dezember 2026 Schluss, für 2023 läuft die Frist ein Jahr länger. Maßgeblich ist, dass die Erklärung bis 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen ist. Was später kommt, wird nicht mehr bearbeitet.
Für wen das gilt und für wen nicht Die freiwillige Abgabe kommt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infrage, die nur Lohn von einem Arbeitgeber beziehen. Typische Beispiele nennt die Berliner Finanzverwaltung: Ledige mit Steuerklasse I, Ehepaare mit nur einem berufstätigen Teil in Steuerklasse III und Ehepaare, die beide arbeiten und in den Klassen IV/IV versteuert werden.
Wichtig ist die Abgrenzung, denn für Pflichtveranlagte gelten ganz andere Fristen. Zur Abgabe verpflichtet ist zum Beispiel, wer steuerpflichtige Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro hatte, wer einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug nutzte (mit wenigen Ausnahmen) oder wer nach Steuerklasse V oder VI oder in Klasse IV mit Faktor besteuert wurde. Auch gleichzeitiger Lohn von mehreren Arbeitgebern gehört dazu. Für diese Fälle endete die Abgabefrist für 2022 schon am 2. Oktober 2023, mit Steuerberatung am 31. Juli 2024. Die Vier-Jahres-Regel ist für sie also kein Polster. Und wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, muss die Erklärung ohnehin kommen.
Warum so oft etwas zurückkommt Die Zahlen des Statistischen Bundesamts passen ausgerechnet zu dem Jahr, um das es hier geht: 2022 gab es 26,8 Millionen Steuerpflichtige, die nur Lohn und eventuell Kapitaleinkünfte hatten. 15,2 Millionen von ihnen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen, und 13,2 Millionen bekamen Geld zurück, im Durchschnitt 1.240 Euro. Das ist ein Mittelwert, keine Zusage: Bei 53 Prozent lag die Erstattung zwischen 100 und 1.000 Euro, bei 8 Prozent unter 100 Euro, bei 3 Prozent über 5.000 Euro. Außerdem weist das Bundesamt dabei nicht aus, ob jemand freiwillig oder verpflichtet abgegeben hat. Und ein Teil zahlte drauf: 1,8 Millionen Menschen mussten nachzahlen, im Schnitt 1.263 Euro.
Woher das Plus kommen kann, zeigen die Finanzämter in Baden-Württemberg und die Vereinigte Lohnsteuerhilfe:
Du hast nur einen Teil des Jahres gearbeitet oder dein Lohn schwankte stark, etwa beim Nebenjob im Studium. Deine Werbungskosten lagen über dem Pauschbetrag, der für 2022 bei 1.200 Euro lag und ohnehin automatisch zählt. Du hattest Ausgaben für Arbeitsmittel, Umzug, Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Es fielen Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen an, zum Beispiel Spenden, Krankheits- oder Kinderbetreuungskosten. Von deinen Kapitalerträgen wurde Steuer einbehalten, die sich anrechnen lässt. Für 2022 lohnt ein Blick auf zwei Pauschalen: Die Pendlerpauschale betrug ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer, die Homeoffice-Pauschale 5 Euro pro Tag, höchstens 600 Euro. Allein überschreitet die Homeoffice-Pauschale die 1.200-Euro-Marke also nicht, zusammen mit anderen Berufsausgaben kann das aber klappen.
Der kostenlose Weg Für die Abgabe selbst fallen keine Gebühren an, und auch das Portal Mein ELSTER der Steuerverwaltung ist kostenlos. Einen Haken gibt es beim Timing: Die erstmalige Registrierung kann laut Berliner Finanzverwaltung bis zu zwei Wochen dauern, ein Teil der Zugangsdaten kommt per Brief. Wer noch kein Konto hat, sollte also nicht bis Weihnachten warten. Es geht auch auf Papier: Die Formulare stellt das Bundesfinanzministerium online bereit, in Berlin geben auch die Finanzämter sie kostenlos aus.
Belege musst du seit 2017 grundsätzlich nicht mehr mitschicken, aber aufbewahren, falls das Finanzamt sie anfordert. Eine Ausnahme nennt die Berliner Finanzverwaltung etwa für Bescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer. Wer gegen Bezahlung Unterstützung möchte, kann sich an eine Steuerberatung wenden oder an einen Lohnsteuerhilfeverein, der sich laut Stiftung Warentest vor allem an Angestellte, Beamte sowie Menschen mit Rente oder Pension richtet.
Und wenn am Ende doch eine Nachzahlung steht? Auch dafür gibt es einen möglichen Ausweg, allerdings keinen sicheren und nur für alle ohne Abgabepflicht: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe beschreibt, dass sich der Antrag innerhalb der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist zurücknehmen lässt, etwa per Einspruch. Das Finanzamt kann danach allerdings dazu auffordern, eine Erklärung abzugeben, und daran musst du dich dann halten. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hält eine solche Aufforderung für wahrscheinlich. Die Deutsche Handwerks Zeitung nennt zudem engere Bedingungen: Es darf nur Arbeitslohn erklärt worden sein, und die Nachzahlung muss allein auf einem Fehler des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug beruhen. Fest einplanen solltest du diesen Weg also nicht.
Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung; ob sich die Erklärung lohnt, hängt vom eigenen Fall ab. Aber für alle, die für 2022 nicht abgeben mussten und es auch nicht getan haben, ist ein dunkler Novemberabend keine schlechte Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen.
Themen: Steuererklärung, Freiwillige Steuererklärung, Antragsveranlagung, Steuererstattung, Frist 2022, ELSTER, Finanzamt, Lohnsteuer
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