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Fairere Google-Suche und günstigere Apps? Warum die EU jetzt durchgreift
Wer bei Google nach Hotels, Produkten oder Sportergebnissen sucht, soll künftig eine fairere Auswahl erhalten. Die EU-Kommission verhängt deshalb eine Strafe von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google – und verlangt konkrete Änderungen bei der Suchmaschine und im Google Play Store.
Von Tobias ·
890 Millionen Euro gegen Google: Wie Europa für mehr Auswahl im Netz sorgen will Eine Suchmaschine entscheidet längst nicht mehr nur darüber, welche Informationen Menschen finden. Sie beeinflusst auch, welches Hotel gebucht, welches Produkt gekauft, welche App heruntergeladen und welcher Anbieter überhaupt wahrgenommen wird.
Genau deshalb hat die Europäische Kommission am 23. Juli 2026 zwei Entscheidungen gegen Google getroffen. Insgesamt muss der US-Technologiekonzern 890 Millionen Euro zahlen. Nach Auffassung der Kommission hat Google gegen zentrale Vorgaben des europäischen Gesetzes über digitale Märkte, den Digital Markets Act – kurz DMA –, verstoßen.
Die Entscheidung betrifft zwei Bereiche, die Millionen Menschen täglich nutzen: die Google-Suche und den App-Marktplatz Google Play.
Wenn die Suchmaschine ihre eigenen Angebote bevorzugt Der größere Teil der Strafe – 460 Millionen Euro – entfällt auf die Darstellung von Suchergebnissen.
Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass Google eigene Dienste in Bereichen wie Shopping, Hotels, Verkehr und Sport sichtbarer präsentiert als vergleichbare Angebote anderer Unternehmen. Googles Inhalte erscheinen demnach häufig weit oben auf der Ergebnisseite, in hervorgehobenen Feldern oder mit zusätzlichen Bildern, Filtern und interaktiven Funktionen, die konkurrierenden Diensten nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen.
Das Problem liegt aus Sicht der Wettbewerbshüter nicht darin, dass Google eigene Dienste anbietet. Entscheidend ist vielmehr, unter welchen Bedingungen diese Dienste mit anderen Angeboten konkurrieren.
Der Digital Markets Act verpflichtet besonders einflussreiche Plattformen dazu, eigene Produkte bei der Platzierung und Darstellung nicht systematisch besser zu behandeln als Angebote Dritter. Rankings müssen transparent, fair und diskriminierungsfrei gestaltet werden.
Vereinfacht gesagt: Wer den digitalen Marktplatz betreibt, soll nicht zugleich die besten Plätze dauerhaft für die eigenen Produkte reservieren dürfen.
Mehr Chancen für kleinere Such- und Vergleichsdienste Für unabhängige Reiseportale, Preisvergleichsdienste, Händler, Verkehrsangebote oder Sportplattformen kann die Entscheidung weitreichende Bedeutung haben.
Viele dieser Unternehmen sind darauf angewiesen, über Suchmaschinen gefunden zu werden. Werden Googles eigene Angebote optisch auffälliger und an besonders sichtbaren Positionen angezeigt, beginnt der Wettbewerb nicht unter gleichen Voraussetzungen – selbst dann nicht, wenn ein konkurrierender Dienst günstiger, hilfreicher oder innovativer sein sollte.
Die neuen Vorgaben sollen deshalb nicht automatisch bestimmte Anbieter nach oben bringen. Vielmehr sollen Unternehmen eine realistischere Chance erhalten, aufgrund der Qualität ihres Angebots sichtbar zu werden.
Für Nutzer könnte das langfristig bedeuten, dass bei einer Suche nach einem Hotel, einer Bahnverbindung oder einem Produkt unterschiedliche Dienste stärker berücksichtigt werden. Dadurch können Preisvergleiche leichter werden und Alternativen auftauchen, die bisher unter prominenten Google-Flächen weniger sichtbar waren.
Auch der Google Play Store steht im Mittelpunkt Die zweite Strafe in Höhe von 430 Millionen Euro betrifft Googles Regeln für App-Entwickler.
Nach dem Digital Markets Act müssen Entwickler ihre Nutzer grundsätzlich darüber informieren dürfen, wenn Abonnements, digitale Inhalte oder andere Leistungen außerhalb des Google Play Stores günstiger angeboten werden. Sie sollen Kunden beispielsweise auf die eigene Website oder auf einen alternativen Vertriebskanal weiterleiten können.
Nach Ansicht der Kommission hat Google diese sogenannte Weiterleitung – im Fachjargon „Steering“ – zu stark eingeschränkt. Entwickler hätten Angebote außerhalb des Play Stores nicht frei bewerben und Verträge nicht ohne unangemessene Hindernisse über selbst gewählte Vertriebswege abschließen können.
Google darf nach Einschätzung der Kommission zwar grundsätzlich eine Vergütung verlangen, wenn ein Entwickler über den Play Store erstmals einen neuen Kunden gewinnt. Die bislang verlangten Gebühren und insbesondere die Dauer, über die sie erhoben wurden, gingen nach Auffassung der Behörde jedoch über das hinaus, was mit dem DMA vereinbar ist.
Für Verbraucher ist dieser Punkt besonders relevant: Können Entwickler günstige Angebote auf ihren eigenen Websites offen kommunizieren, entsteht mehr Preistransparenz. Das bedeutet zwar nicht automatisch, dass jedes digitale Abo billiger wird. Anbieter können aber leichter miteinander konkurrieren, ohne einen Teil ihrer Preisgestaltung an die Vorgaben eines einzelnen App-Marktplatzes anpassen zu müssen.
Google erhält 60 Tage für Änderungen Mit der Zahlung der Strafe ist das Verfahren nicht beendet. Entscheidend ist nun, ob und wie Google seine Dienste verändert.
Der Konzern soll Drittanbieter in der Suche künftig fair und diskriminierungsfrei behandeln. Außerdem müssen Entwickler technisch und vertraglich die Möglichkeit erhalten, Nutzer auf Angebote außerhalb von Google Play hinzuweisen. Für die Umsetzung hat Google nach der Entscheidung 60 Tage Zeit. Bei fortgesetzter Nichtbefolgung sind zusätzliche, regelmäßig anfallende Zwangsgelder möglich.
Erste Veränderungen werden bereits getestet. Die Kommission spricht bei einigen von Google vorgeschlagenen Anpassungen der Suchdarstellung von wesentlichen Fortschritten auf dem Weg zur Einhaltung der Regeln. Ob diese Tests tatsächlich genügen, muss jedoch noch bewertet werden.
Die positive Wirkung der Entscheidung wird daher nicht allein an der Höhe der Strafe zu messen sein. Wichtiger ist, ob Nutzer künftig tatsächlich mehr Auswahl sehen und konkurrierende Unternehmen nach vergleichbaren Maßstäben behandelt werden.
Google warnt vor schlechteren Diensten Google weist die Vorwürfe zurück und kann gegen die Entscheidungen rechtlich vorgehen.
Nach Darstellung des Konzerns zwingen die europäischen Vorgaben das Unternehmen dazu, nützliche Echtzeitfunktionen für Hotels, Flüge und Restaurants einzuschränken. Auch Sicherheitsmechanismen im Google Play Store könnten nach Googles Einschätzung geschwächt werden. Die Regulierung schade deshalb europäischen Unternehmen und Verbrauchern, argumentiert der Konzern.
Diese Kritik verweist auf einen realen Zielkonflikt: Integrierte Suchfunktionen können bequem sein. Gleichzeitig darf Bequemlichkeit nicht dazu führen, dass unabhängige Anbieter praktisch keine faire Chance mehr erhalten.
Die Aufgabe der kommenden Monate wird deshalb darin bestehen, beide Interessen miteinander zu verbinden: hilfreiche und sichere digitale Dienste auf der einen Seite sowie offene Märkte, echte Wahlmöglichkeiten und nachvollziehbare Rankings auf der anderen.
Ein neues Kapitel der europäischen Digitalpolitik Die Verfahren gegen Google wurden bereits am 25. März 2024 eröffnet. Im März 2025 teilte die Kommission Alphabet ihre vorläufige Einschätzung mit, dass sowohl die Bevorzugung eigener Suchangebote als auch die Beschränkungen im Play Store gegen den DMA verstoßen könnten. Erst nach weiteren Prüfungen folgten nun die endgültigen Entscheidungen.
Der Fall zeigt damit, wie sich Europas Umgang mit mächtigen Plattformen verändert.
Frühere Wettbewerbsverfahren mussten häufig zunächst jahrelang nachweisen, dass ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Der Digital Markets Act formuliert dagegen im Voraus konkrete Pflichten für sogenannte Gatekeeper – also Plattformen, die für Unternehmen und Verbraucher ein besonders wichtiges Zugangstor zum digitalen Markt darstellen.
Damit soll nicht der Erfolg großer Technologieunternehmen bestraft werden. Das Ziel ist ein Markt, auf dem Größe nicht automatisch das Recht verleiht, die Regeln zugunsten der eigenen Angebote zu gestalten.
Ob die Entscheidung am Ende zu sichtbar besseren Suchergebnissen und günstigeren digitalen Angeboten führt, lässt sich heute noch nicht abschließend sagen. Google kann Rechtsmittel einlegen, und viele Details der praktischen Umsetzung sind offen.
Dennoch ist das Signal deutlich: Auch die größten digitalen Plattformen müssen sich an Regeln halten, die Auswahl, Innovation und fairen Wettbewerb schützen sollen.
Fairere Google-Suche und günstigere Apps? Warum die EU jetzt durchgreift