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EU-Emissionshandel 2040: So soll die Reform Industrie und Klimaschutz stärken
Der europäische Emissionshandel soll nicht nur den CO₂-Ausstoß senken, sondern künftig deutlich mehr Investitionen in eine klimaneutrale Industrie auslösen. Dafür schlägt die EU-Kommission neue Förderinstrumente, verlässlichere Regeln und zusätzliche Flexibilität für besonders schwer umstellbare Branchen vor. Der Plan könnte Europas Klimapolitik bis weit in die 2040er-Jahre prägen – ist allerdings noch nicht beschlossen.
Von Denise ·
Europas CO₂-Markt vor dem Neustart: Klimaschutz soll zum Investitionsmotor werden In europäischen Stahlwerken, Chemieparks, Zementfabriken und Kraftwerken entscheidet sich in den kommenden Jahren nicht nur, ob die EU ihre Klimaziele erreicht. Es geht auch darum, ob Europa bei grünen Grundstoffen, sauberer Energie und klimafreundlichen Produktionsverfahren international wettbewerbsfähig bleibt.
Die Europäische Kommission will deshalb den europäischen Emissionshandel grundlegend auf die Zeit nach 2030 vorbereiten. Ihr am 17. Juli 2026 vorgelegter Reformvorschlag soll einen verlässlichen Pfad zum verbindlichen EU-Klimaziel für 2040 schaffen und gleichzeitig mehr Kapital für den Umbau der Industrie mobilisieren. Die EU hat sich verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken und spätestens 2050 klimaneutral zu werden.
Der entscheidende Gedanke dahinter: Klimaschutz soll für Unternehmen nicht nur eine steigende Belastung darstellen. Einnahmen aus dem CO₂-Markt sollen stärker dorthin zurückfließen, wo neue Anlagen, klimafreundliche Verfahren und bislang teure Technologien finanziert werden müssen.
Warum der Emissionshandel so wichtig ist Der EU-Emissionshandel, kurz EU ETS, funktioniert nach dem Prinzip „Begrenzen und Handeln“. Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ benötigen die erfassten Unternehmen ein Emissionszertifikat. Die Gesamtmenge dieser Zertifikate wird schrittweise reduziert. Dadurch entsteht ein CO₂-Preis, der fossile Produktion verteuert und Investitionen in emissionsärmere Alternativen wirtschaftlich attraktiver machen soll.
Das System umfasst unter anderem Kraftwerke, energieintensive Industrieanlagen, den innereuropäischen Flugverkehr und seit 2024 auch große Teile des Seeverkehrs. Insgesamt fallen rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU unter diesen CO₂-Markt. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 sind die Emissionen der erfassten Sektoren nach Angaben der EU-Kommission um mehr als die Hälfte gesunken, während die europäische Wirtschaftsleistung insgesamt gewachsen ist.
Allein seit 2013 brachte die Versteigerung von Zertifikaten mehr als 270 Milliarden Euro ein. Ein großer Teil floss an die Mitgliedstaaten, weitere Mittel wurden über den Innovations- und den Modernisierungsfonds in klimafreundliche Projekte investiert.
Doch das bisherige Regelwerk ist vor allem auf das EU-Klimaziel für 2030 ausgerichtet. Ohne neue Vorgaben wäre für Unternehmen zunehmend unklar, wie schnell die Zahl der Zertifikate danach sinkt und welche Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Genau diese Unsicherheit soll die Reform beseitigen.
Ein verlässlicher CO₂-Pfad bis in die 2040er-Jahre Die Kommission schlägt vor, die Menge der Zertifikate ab 2031 weiter zu reduzieren, aber den Verlauf neu zu justieren. Der sogenannte lineare Reduktionsfaktor soll von 2031 bis 2035 bei 3,7 Prozent liegen. Ab 2036 ist zunächst ein Faktor von 1,7 Prozent vorgesehen. Damit könnten weiterhin Zertifikate bis in die 2040er-Jahre ausgegeben werden, anstatt dass die verfügbare Menge schon deutlich früher rechnerisch auf null fällt.
Das bedeutet nicht, dass die EU ihr Klimaziel aufgibt. Vielmehr sollen neben direkten Emissionssenkungen künftig begrenzt weitere Instrumente berücksichtigt werden. Der Vorschlag versucht damit, einen Konflikt zu lösen: Einerseits muss der CO₂-Ausstoß schnell sinken. Andererseits benötigen Industrieanlagen mit Lebenszeiten von mehreren Jahrzehnten einen realistischen und berechenbaren Umbaupfad.
Für Unternehmen könnte diese langfristige Orientierung entscheidend sein. Wer heute Milliarden in einen klimaneutralen Hochofen, eine Wasserstoffanlage oder eine CO₂-Abscheidung investiert, muss einschätzen können, wie hoch die Kosten fossiler Produktion in zehn oder 15 Jahren wahrscheinlich sein werden.
Eine neue Bank soll den industriellen Umbau beschleunigen Das finanzielle Herzstück der Reform ist die geplante europäische Industrial Decarbonisation Bank . Sie soll insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro für Projekte bereitstellen, die industrielle Emissionen deutlich reduzieren – etwa in der Stahl-, Zement-, Chemie- oder Grundstoffindustrie. Finanziert werden soll sie überwiegend aus dem Emissionshandel.
Noch vor 2030 soll ein sogenannter Investment Booster anlaufen. Dafür will die Kommission 400 Millionen Emissionszertifikate reservieren. Geförderte Projekte sollen für jede nachweislich vermiedene Tonne CO₂ eine vorher festgelegte Prämie erhalten. In einer zweiten Phase sind unter anderem Klimaschutzverträge vorgesehen, die Unternehmen langfristig gegen schwankende CO₂-Preise und unsichere Einnahmen absichern können.
Damit würde der Emissionshandel zwei Funktionen stärker miteinander verbinden: Wer CO₂ ausstößt, zahlt für Zertifikate. Gleichzeitig fließt ein wachsender Teil dieser Einnahmen in Technologien, die den Ausstoß dauerhaft vermeiden können.
Der bestehende Innovationsfonds soll weiterhin neue und bislang noch nicht breit eingesetzte Technologien unterstützen. Die Dekarbonisierungsbank wäre dagegen stärker für deren großindustrielle Einführung zuständig. So soll die Lücke zwischen einem erfolgreichen Pilotprojekt und einer wirtschaftlich arbeitenden Großanlage kleiner werden.
Kostenlose Zertifikate nur mit glaubwürdigen Investitionen Energieintensive Unternehmen erhalten bislang teilweise kostenlose Zertifikate. Sie sollen verhindern, dass Fabriken ihre Produktion in Länder mit schwächeren Klimaregeln verlagern – ein Risiko, das als „Carbon Leakage“ bezeichnet wird.
Die Kommission will diese kostenlose Zuteilung auch über die bisherige Periode hinaus ermöglichen. Sie soll jedoch stärker daran gekoppelt werden, dass Unternehmen konkrete Dekarbonisierungspläne vorlegen und entsprechende Investitionen tatsächlich innerhalb der EU umsetzen.
Das könnte einen wichtigen Anreiz setzen: Unternehmen würden nicht allein dafür unterstützt, dass ihre Branche im internationalen Wettbewerb steht. Die Unterstützung wäre stärker mit der nachweisbaren Modernisierung ihrer Anlagen verbunden.
Zugleich sollen die Berechnungsgrundlagen für kostenlose Zertifikate stärker an die technischen Möglichkeiten einzelner Industriezweige angepasst werden. Nicht jede Branche kann ihre Prozesswärme oder ihre Rohstoffe im gleichen Tempo ersetzen. Stahl, Zement und Chemie benötigen daher teilweise unterschiedliche Übergangspfade.
Dauerhafte CO₂-Entnahmen als neues Instrument Besonders weitreichend ist der geplante Einstieg dauerhafter CO₂-Entnahmen in den Emissionshandel. Von 2031 bis 2040 sollen zunächst 250 Millionen zusätzliche Zertifikate versteigert werden. Mit den Einnahmen will die Kommission eine entsprechende Menge zertifizierter CO₂-Entnahmen innerhalb Europas erwerben. Vorgesehen sind vor allem Verfahren, bei denen Kohlendioxid direkt aus der Luft oder aus biogenen Quellen abgeschieden und dauerhaft geologisch gespeichert wird.
Die Idee: Emissionen, die technisch kaum vollständig vermieden werden können, sollen durch tatsächlich und dauerhaft aus der Atmosphäre entferntes CO₂ ausgeglichen werden. Gleichzeitig würde ein verlässlicher Käufer für eine junge europäische CO₂-Entnahmeindustrie entstehen.
Dieser Teil der Reform braucht jedoch besonders strenge Kontrollen. Entscheidend sind die tatsächliche Dauer der Speicherung, eine lückenlose Messung und die Frage, ob die Entnahme zusätzlich erfolgt. Die Kommission schlägt deshalb zertifizierte Einheiten, eine Bezahlung erst nach Lieferung sowie eine zentrale Steuerung der Ankäufe vor.
CO₂-Entnahmen sollen direkte Emissionssenkungen damit nicht ersetzen. Sie sind für Restemissionen gedacht, bei denen eine vollständige Vermeidung technisch oder wirtschaftlich außergewöhnlich schwierig ist.
Internationale Klimagutschriften bleiben begrenzt Ab 2036 könnte die EU zudem bis zu 260 Millionen hochwertige internationale Klimagutschriften ankaufen. Dafür soll eine zentrale europäische Einrichtung geschaffen werden. Die Unternehmen erhielten also nicht einfach freien Zugang zu beliebigen Ausgleichszertifikaten.
Sollten nicht genügend glaubwürdige und wirtschaftlich vertretbare Gutschriften verfügbar sein, greift ein Sicherungsmechanismus: Der jährliche Reduktionsfaktor würde ab 2036 von 1,7 auf 2,7 Prozent steigen. Die Emissionsobergrenze würde dann wieder einem rein europäischen Minderungsbeitrag von 90 Prozent entsprechen.
Diese Rückfallregel ist wichtig, weil internationale CO₂-Gutschriften in der Vergangenheit immer wieder wegen zweifelhafter Zusätzlichkeit oder unzureichender Kontrollen kritisiert wurden. Ob der neue EU-Mechanismus das versprochene Qualitätsniveau erreicht, wird daher von den späteren Detailregeln abhängen.
Auch Flugverkehr, Schifffahrt und Abfallverbrennung sollen stärker beitragen Der Reformvorschlag geht über Industrie und Kraftwerke hinaus. Der Emissionshandel soll auf weitere Flugverbindungen zu Staaten in der unmittelbaren europäischen Nachbarschaft ausgedehnt werden. Zugleich sind zusätzliche Mittel für nachhaltige Flug- und Schiffskraftstoffe sowie saubere Antriebstechnologien vorgesehen. Bei der Schifffahrt sollen Maßnahmen gegen Umgehungsstrategien und eine gezielte Einbeziehung kleinerer Schiffe geprüft beziehungsweise umgesetzt werden.
Auch kommunale Müllverbrennungsanlagen sollen ab 2031 schrittweise in den EU ETS aufgenommen werden. Ihre fossilen Emissionen liegen EU-weit bei rund 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr. Ein CO₂-Preis könnte Recycling, Abfallvermeidung und CO₂-Abscheidung wirtschaftlich interessanter machen. Damit daraus nicht lediglich höhere Entsorgungskosten entstehen, wären allerdings flankierende Regeln für Kreislaufwirtschaft und soziale Ausgewogenheit notwendig.
Nicht Teil dieses Vorschlags ist der separate Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und kleinere Betriebe, der sogenannte ETS2. Dieser soll nach der zuletzt beschlossenen Verschiebung 2028 vollständig starten und später gesondert überprüft werden.
Ein wichtiger Vorschlag – aber noch kein beschlossenes Gesetz Die Reform ist bislang ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Über die endgültigen Regeln müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten verhandeln. Änderungen an Fördervolumen, Reduktionspfaden, kostenlosen Zuteilungen oder CO₂-Gutschriften sind daher weiterhin möglich. Nach dem politischen Fahrplan streben die EU-Institutionen eine Einigung im ersten Quartal 2027 an.
Trotz dieser offenen Fragen enthält der Vorschlag einen bemerkenswerten Perspektivwechsel. Der Emissionshandel soll nicht nur festlegen, wie teuer der Ausstoß von CO₂ wird. Er soll zugleich systematischer finanzieren, wie Industrieunternehmen ihre Emissionen tatsächlich loswerden können.
Gelingt die Reform, könnte Europa einen CO₂-Markt schaffen, der Klimaziele, Investitionssicherheit und industrielle Erneuerung enger miteinander verbindet. Entscheidend wird sein, dass Flexibilität nicht zu einem Aufschub notwendiger Veränderungen führt – sondern Unternehmen genau den Spielraum verschafft, den sie für große, dauerhafte Investitionen benötigen.
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EU-Emissionshandel 2040: So soll die Reform Industrie und Klimaschutz stärken