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Elterngeld: Mindest- und Höchstbetrag sollen erstmals seit 2007 steigen
330 statt 300 Euro, 1.900 statt 1.800 Euro, und die 14 Monate bleiben: Was der Entwurf des Familienministeriums vorsieht – und was noch offen ist.
Von Denise ·
Fast zwei Jahrzehnte lang haben sich zwei Zahlen beim Elterngeld nicht bewegt: 300 Euro im Monat als Untergrenze, 1.800 Euro als Obergrenze. Seit der Einführung im Jahr 2007 sind beide Beträge gleich geblieben. Jetzt will das Bundesfamilienministerium sie erstmals anheben – und die zuvor geplante Kürzung der Bezugsdauer ist vom Tisch.
Noch ist das allerdings ein Plan und kein Gesetz. Es handelt sich um einen Referentenentwurf mit Stand vom 28. Oktober 2026, der sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. Familienministerin Karin Prien (CDU) hat die Pläne bestätigt.
Was sich ändern soll Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Auch bei der Berechnung tut sich etwas: Bisher ersetzt das Basiselterngeld je nach Einkommen in der Regel 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Künftig sollen es in den ersten vier Bezugsmonaten jedes Elternteils 80 Prozent sein, für jeden weiteren Monat dann 50 Prozent. Weihnachtsgeld und sonstige Bezüge sollen in die Berechnung des Nettoeinkommens einfließen.
Die Botschaft der Ministerin ist klar: „Wir senden bewusst ein Zeichen an junge Familien: Wir unterstützen euch.“
14 Monate bleiben Für viele Familien ist eine andere Nachricht mindestens genauso wichtig. Frühere Pläne sahen vor, das Basiselterngeld von 14 auf 12 Monate zu kürzen. Davon ist im aktuellen Entwurf keine Rede mehr. Es bleibt bei 14 Monaten, wenn jeder Elternteil mindestens vier Monate übernimmt; die übrigen sechs Monate können die Eltern frei unter sich aufteilen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen können.
Prien begründet das Festhalten an den 14 Monaten unter anderem mit dem Anspruch auf einen Kitaplatz, der ab dem 13. Lebensmonat greift.
Mehr Spielraum für beide Eltern Der Entwurf bringt noch weitere Erleichterungen. Bisher dürfen Mütter und Väter nur einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Diese Grenze soll fallen, sodass beide Eltern wieder unbeschränkt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. Der Geschwisterbonus soll über einen längeren Zeitraum gezahlt werden. Für Selbstständige soll die Berechnung vereinheitlicht und wie bei Angestellten am Einkommen des Vorjahres ausgerichtet werden. Das soll Verwaltungsaufwand senken und die Auszahlung beschleunigen.
Kein großer Wurf für alle Ein reines Geschenk ist die Reform allerdings nicht. Das Ministerium rechnet ab 2030 mit Einsparungen von knapp 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Prien selbst sagt: „Es wird immer noch einen Einspareffekt geben, auch bei diesem Modell.“ Wer lange Elterngeld bezieht, bekommt ab dem fünften Monat künftig einen geringeren Anteil seines Einkommens ersetzt als bisher.
Auch die Erhöhung der Beträge fällt bescheiden aus. Die Diakonie kritisiert, dass sie nicht einmal die Inflation ausgleicht. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft hat das Elterngeld zwischen 2007 und 2023 inflationsbereinigt rund 38 Prozent seiner Kaufkraft verloren. Der Deutsche Familienverband fordert einen Mindestbetrag von mindestens 600 und einen Höchstbetrag von mindestens 2.300 Euro.
Wie es weitergeht Das Bundeskabinett soll den Entwurf nach Angaben des Ministeriums im November beschließen. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Wann die neuen Regeln in Kraft treten, steht noch nicht fest.
Wie viele Menschen auf das Elterngeld setzen, zeigt ein Blick in die Statistik: 2025 bekamen rund 1,61 Millionen Mütter und Väter Elterngeld. Für künftige Eltern wären die höheren Grenzbeträge nach fast 20 Jahren die erste Anhebung – ein kleiner, aber erster Schritt.
Themen: Elterngeld, Familienpolitik, Elterngeld Erhöhung, Familienministerium, Sozialleistungen, Eltern, Kinder
Elterngeld: Mindest- und Höchstbetrag sollen erstmals seit 2007 steigen