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Ein Polster für alle Fälle: Wie groß der Notgroschen sein sollte
Waschmaschine kaputt, Kühlschrank streikt: Mit einem Notgroschen von etwa zwei bis drei Monatsgehältern verlieren solche Momente viel von ihrem Schrecken. Was Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und BaFin raten – und wie du das Polster Stück für Stück aufbaust.
Von Madalina ·
Draußen wird es früh dunkel, die Heizung läuft wieder, das Jahr biegt auf die Zielgerade. Eine gute Zeit für einen kurzen Blick aufs eigene Geld – nicht mit Sorgenfalten, sondern mit einer ziemlich beruhigenden Idee: dem Notgroschen.
Gemeint ist eine kleine Reserve, die einfach da ist, wenn etwas Unerwartetes passiert. Die Verbraucherzentrale nennt typische Beispiele aus dem Alltag: Die Waschmaschine fällt aus, der Kühlschrank streikt, das Display des Smartphones ist hin. Die Finanzaufsicht BaFin ergänzt größere Autoreparaturen und den Ersatz defekter Haushaltsgeräte. Solche Ausgaben lassen sich nicht planen – aber man kann ihnen gelassen entgegensehen.
Wie viel ist genug? Die gute Nachricht vorweg: Die Empfehlungen der Fachleute liegen nah beieinander. Die Verbraucherzentralen nennen als Faustregel zwei bis drei Monatsgehälter. Die Stiftung Warentest hält drei Netto-Monatsgehälter für empfehlenswert, und auch die BaFin schreibt, dass Expertinnen und Experten häufig drei Monatseinkommen als sofort verfügbare Reserve empfehlen.
Wichtig dabei: Das ist eine Daumenregel, keine starre Vorgabe. Wie hoch der eigene Puffer sein sollte, hängt laut Verbraucherzentrale von der persönlichen Situation ab. Die Zahl dient als Orientierung – und als Ziel, auf das man sich in Ruhe zubewegen kann.
Wo das Polster gut aufgehoben ist Unter dem Kopfkissen jedenfalls nicht. Die Verbraucherzentrale rät, den Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto zu parken. Üppige Zinsen gibt es dort derzeit zwar nicht, dafür ist das Geld jederzeit verfügbar – und liegt trotzdem getrennt vom Girokonto, sodass es nicht nebenbei für den Alltag ausgegeben wird.
Auch die BaFin nennt Spar- und Tagesgeldkonten als passende Orte für die Notfallrücklage. Fondsanteile oder Aktien hält sie dafür ausdrücklich nicht für geeignet: Niemand soll im Ernstfall Wertpapiere ausgerechnet dann verkaufen müssen, wenn die Kurse gerade im Keller sind. Beruhigend außerdem: Einlagen sind innerhalb der EU pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt, wie die Stiftung Warentest erläutert.
Schritt für Schritt statt alles auf einmal Zwei bis drei Monatsgehälter klingen erst einmal nach viel. Die Verbraucherzentrale beruhigt: Niemand muss die Summe auf einen Schlag zur Seite legen. Ein paar Anregungen aus den Ratgebern der Verbraucherzentralen:
Überblick verschaffen: Einnahmen und regelmäßige Ausgaben aufschreiben – so wird sichtbar, wo Spielraum ist. Jeden Monat fest einplanen: eine bestimmte Summe für die Rücklage reservieren, statt nur das zu sparen, was am Ende übrig bleibt. Automatisch sparen: per Dauerauftrag zum Monatsanfang einen festen Betrag aufs Tagesgeldkonto überweisen. Extras nutzen: Im Beispiel der Verbraucherzentrale wandert etwa ein Drittel von Geldgeschenken, Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die Rücklage. Nach dem Notfall wieder auffüllen: Angebrochene Reserven Stück für Stück ergänzen. Wer zum Jahresende Weihnachtsgeld bekommt, hat damit vielleicht schon einen ersten Baustein beisammen. Und wer am Monatsende feststellt, dass etwas übrig ist, kann diesen Rest zusätzlich dazulegen.
Ruhe, die sich auszahlt Ein Notgroschen bringt keine große Rendite – das ist auch nicht seine Aufgabe. Er schützt davor, bei einer kaputten Waschmaschine ins Minus zu rutschen, wo Dispozinsen anfallen können. Vor allem aber verschafft er etwas, das sich schwer in Euro ausdrücken lässt: das gute Gefühl, für die kleinen Überraschungen des Alltags gewappnet zu sein.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Wer Fragen zur eigenen Finanzlage hat, findet zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen unabhängige Unterstützung.
Themen: Notgroschen, Rücklage, Sparen, Tagesgeld, Finanzen, Verbraucherzentrale, Geld
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