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E-Auto-Vorteile bis 2035: Bundestag beschließt Verlängerung, jetzt ist der Bundesrat dran
Kostenlos parken, Busspur nutzen: Kommunen sollen E-Fahrzeuge bis 2035 bevorzugen dürfen. Für neue Plug-in-Hybride werden die Regeln strenger.
Von Max ·
Wer elektrisch fährt, kennt die kleinen Vorteile: ein reservierter Platz an der Ladesäule, mancherorts kostenloses Parken, in manchen Städten sogar die Busspur. Möglich macht das seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG. Bislang ist es bis Ende 2026 befristet. Nun hat der Bundestag am Donnerstag, 5. November, beschlossen, dass es weitergehen soll, und zwar bis Ende 2035.
Ganz durch ist die Novelle damit noch nicht. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats. Erst danach und nach der Verkündung kann es in Kraft treten. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, die AfD dagegen. Grüne und Linke enthielten sich.
Was die Kommunen dürfen und was neu ist Das EmoG verpflichtet die Kommunen zu nichts. Es gibt Städten und Gemeinden einen Werkzeugkasten an die Hand: Sie können E-Fahrzeugen etwa Parkvorteile einräumen oder Busspuren öffnen. Ob sie das tun, entscheiden sie selbst.
Neu in diesem Werkzeugkasten ist das Bewohnerparken. Kommunen sollen künftig auf die Gebühr für den Anwohnerparkausweis verzichten können, wenn das Auto elektrisch fährt. Auch das ist ausdrücklich eine Option und keine Pflicht. Wer in einer Stadt mit teurem Anwohnerparken wohnt, sollte also abwarten, was das eigene Rathaus daraus macht.
Außerdem wächst der Kreis der Fahrzeuge. Bisher ging es vor allem um E-Pkw und Transporter. Künftig sollen auch Busse, Lkw und kleine Leichtfahrzeuge der Klasse L6e einbezogen werden. Die Bundesregierung begründet das damit, dass gerade bei Bussen und Nutzfahrzeugen großer Anpassungsbedarf bestehe.
Laden ohne E-Kennzeichen Eine praktische Neuerung betrifft die Ladesäule. Das E-Kennzeichen mit dem „E“ am Ende ist in Deutschland freiwillig. Bislang können Parkplätze an Ladesäulen jedoch so beschildert sein, dass nur Autos mit diesem Kennzeichen dort stehen dürfen. Die Novelle löst das Parken an Ladestationen von der Pflicht zur Kennzeichnung. So soll es möglich werden, dass jedes Fahrzeug, das dort lädt, auch dort parken darf. Wie die Schilder genau aussehen, regelt allerdings erst eine spätere Verordnung.
Strengere Regeln für Plug-in-Hybride Nicht alle profitieren gleichermaßen. Plug-in-Hybride, die neben dem Akku auch einen Verbrennungsmotor haben, müssen künftig mehr leisten, um als bevorzugtes Fahrzeug zu gelten. Sie dürfen entweder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder müssen innerorts mindestens 80 Kilometer elektrisch schaffen. Bisher reichten nach Angaben des Fachportals electrive 40 Kilometer. Die Regeln gleichen damit denen bei der Dienstwagensteuer.
Wer einen neuen Plug-in-Hybrid mit kleinem Akku kauft, bekommt also womöglich kein E-Kennzeichen mehr. Für Besitzer, die bereits eines haben, hat der Verkehrsausschuss nachgebessert: Ihr Kennzeichen bleibt gültig, die Vorteile auch.
Ganz unumstritten sind Plug-in-Hybride trotzdem nicht. Ihr Nutzen für die Umwelt hängt stark davon ab, wie oft tatsächlich elektrisch gefahren wird. Der Bundestag verweist in seiner Entschließung auf Auswertungen der EU-Kommission. Danach liegen die realen CO₂-Emissionen solcher Autos im Schnitt beim 3,5-Fachen der offiziellen Werte. Grüne und Linke hätten den Plug-in-Hybriden die Vorteile am liebsten ganz gestrichen.
Kritik aus den Rathäusern Auch die kommunalen Spitzenverbände hätten sich einen anderen Weg gewünscht. Sie halten mehr Anreize für Elektromobilität zwar für richtig, wollten die Vorteile aber nur bis Ende 2031 befristen und alle drei Jahre prüfen lassen. Ihr Gedanke: Je mehr E-Autos fahren, desto eher müsse man nachsteuern. Die Freigabe von Busspuren sehen sie kritisch.
Einen Kontrollpunkt gibt es dennoch. Bis Ende Juni 2030 soll das Verkehrsministerium dem Verkehrsausschuss des Bundestags berichten, wie die Vorteile wirken, ausdrücklich auch mit Blick auf Plug-in-Hybride.
Rückenwind hat die Elektromobilität ohnehin. Die Bundesregierung verweist auf Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 48 Prozent mehr E-Autos zugelassen als ein Jahr zuvor. Mit der Novelle hätten Kommunen und Fahrer Planungssicherheit für fast ein weiteres Jahrzehnt. Das letzte Wort hat nun die Länderkammer.
Themen: Elektromobilitätsgesetz, E-Auto, Elektromobilität, E-Kennzeichen, Plug-in-Hybrid, Bewohnerparken, Ladesäule, Bundestag
E-Auto-Vorteile bis 2035: Bundestag beschließt Verlängerung, jetzt ist der Bundesrat dran