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Bis zu 80 Prozent Förderung: Die neuen Regeln für Heizung und Sanierung
Mehr Auswahl im Heizungskeller, höhere Unterstützung für Menschen mit kleinen Einkommen und neue Schutzregeln für Mieter: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ordnet Deutschlands Wärmewende neu. Doch wer jetzt wieder auf Gas oder Öl setzt, sollte nicht nur auf den Kaufpreis schauen – denn ab 2029 beginnen neue Vorgaben für klimafreundlichere und möglicherweise teurere Brennstoffe.
Von Max ·
Mehr Freiheit im Heizungskeller: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wirklich verändert Für viele Hauseigentümer war der Austausch einer Heizung in den vergangenen Jahren weniger eine technische als eine politische Frage. Welche Anlage ist erlaubt? Wann greift die 65-Prozent-Vorgabe? Kommt vielleicht bald Fernwärme? Und welche Förderung gilt noch, wenn das Angebot des Handwerkers endlich auf dem Tisch liegt?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll nun einen Teil dieser Unsicherheit beenden. Bundestag und Bundesrat haben die Reform beschlossen. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wird nicht einfach ersatzlos abgeschafft, sondern grundlegend verändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Nach der noch ausstehenden Verkündung können die wesentlichen neuen Regeln in Kraft treten.
Die starre 65-Prozent-Regel entfällt Die wohl wichtigste Veränderung betrifft die bisherige Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten. Diese pauschale Anforderung wird gestrichen.
Eigentümer können künftig wieder zwischen unterschiedlichen Lösungen wählen. Möglich bleiben unter anderem Wärmepumpen, Fern- und Gebäudewärme, Biomasseanlagen, Solarthermie, Hybridheizungen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, Stromdirektheizungen und innovative Heizsysteme. Auch neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen grundsätzlich eingebaut werden. Vollkommen frei von Bedingungen ist diese Entscheidung allerdings nicht.
Die Reform verschiebt den Schwerpunkt: Statt bereits beim Einbau eine bestimmte Technologie oder einen festen Anteil erneuerbarer Energie vorzuschreiben, sollen die verwendeten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden.
Gas und Öl bleiben möglich – aber nicht unverändert Wer sich nach Inkrafttreten des Gesetzes für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutralerer Brennstoffe einsetzen. Vorgesehen sind mindestens zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Angerechnet werden können beispielsweise Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten oder daraus hergestellte Brennstoffe. Ab 2045 sollen die für die Gebäudewärme in Verkehr gebrachten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Wie eine zusätzliche Grüngas- und Grünheizölquote im Einzelnen funktionieren soll, ist noch nicht abschließend geregelt. Die Bundesregierung soll dazu bis zum 1. Dezember 2026 ein weiteres Gesetz vorlegen. Damit steht zwar das langfristige Ziel fest, nicht aber jede wirtschaftliche und technische Einzelheit.
Genau hier liegt eine der wichtigsten Entscheidungen für Eigentümer: Eine fossile Heizung kann beim Kauf zunächst günstig erscheinen, ihre Brennstoffkosten könnten später jedoch stärker steigen. Selbst die Gesetzesunterlagen weisen darauf hin, dass sich die künftigen Kosten biogener Brennstoffe derzeit nicht zuverlässig beziffern lassen. Mehr Wahlfreiheit bedeutet deshalb auch mehr Verantwortung für eine langfristige Kostenrechnung.
Neue Förderung setzt stärker beim Einkommen an Parallel zur Gesetzesreform wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu geordnet. Die neuen Bedingungen sollen ab dem 21. Juli 2026 gelten. Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von der Umstellung unberührt. Auch die bisher förderfähigen klimafreundlichen Heizungssysteme sollen weiterhin unterstützt werden.
Die Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung bleibt bei 30 Prozent. Neu ist vor allem die stärkere Staffelung des Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro beträgt der Bonus künftig 40 Prozent. Bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro noch zehn Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die Einkommensgrenze rechnerisch um 10.000 Euro erhöht. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Auszahlung, sondern um eine günstigere Einstufung bei der Berechnung des Bonus.
Zusätzlich gibt es zunächst einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte fossile Heizung vorzeitig ersetzen. Dieser Bonus wird ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert und entfällt für Anträge ab August 2028.
Für Haushalte in der niedrigsten Einkommensgruppe kann die Förderung dadurch auf bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten steigen. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten wären so bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Für andere Förderkombinationen bleibt es grundsätzlich bei einer Obergrenze von 70 Prozent.
Warum nicht jede Sanierung günstiger wird Die soziale Staffelung verbessert die Unterstützung für bestimmte Haushalte deutlich. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von bislang 30.000 auf 28.000 Euro. Ab Februar 2027 soll er anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro fallen.
Zudem entfallen der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus werden die Tilgungszuschüsse pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Dafür steigt der mögliche Förderkredit pro Wohneinheit auf bis zu 150.000 Euro. Die Reform belohnt damit stärker den gezielten Heizungstausch bei kleineren Einkommen, während andere Sanierungsprojekte weniger Zuschuss erhalten können.
Für Verbraucher bedeutet das: Der 21. Juli ist kein allgemeiner Stichtag, ab dem jede Modernisierung automatisch billiger wird. Ob die neuen oder die bisherigen Bedingungen vorteilhafter sind, hängt vom Einkommen, vom Gebäude, vom geplanten Heizsystem und vom Umfang der Sanierung ab.
Neue Regeln sollen auch Mieter schützen Die größere Freiheit der Vermieter bei der Wahl fossiler Heizungen soll nicht vollständig auf Kosten der Bewohner gehen. Werden künftig neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen eingebaut, sollen Vermieter und Mieter ab 2028 bestimmte Netzentgelte und die anfallenden CO₂-Kosten jeweils zur Hälfte tragen.
Ab 2029 sollen auch die Mehrkosten für die vorgeschriebenen biogenen Brennstoffanteile geteilt werden – allerdings nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Für kleine Vermieter in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen enthält das beschlossene Gesetz Ausnahmeregelungen.
Damit setzt die Reform zumindest einen wirtschaftlichen Gegenanreiz: Wer als Vermieter eine möglicherweise günstigere fossile Anlage einbaut, kann zukünftige Zusatzkosten nicht mehr vollständig über die Heizkostenabrechnung an die Mietparteien weitergeben.
Mehr Möglichkeiten machen gute Beratung wichtiger Das neue Gesetz gibt Eigentümern mehr Auswahl. Es nimmt ihnen jedoch nicht die Entscheidung ab, welche Lösung für ihr Gebäude über 15 oder 20 Jahre tatsächlich wirtschaftlich ist.
Vor dem Heizungstausch sollten deshalb nicht nur Anschaffungspreis und aktueller Förderbetrag betrachtet werden. Ebenso wichtig sind der energetische Zustand des Hauses, die kommunale Wärmeplanung, mögliche Netzausbaupläne, der Strom- und Brennstoffbedarf sowie die voraussichtlichen Wartungs- und Betriebskosten.
Auch das Förderverfahren verlangt Vorbereitung: Vor dem Antrag muss grundsätzlich bereits ein Vertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen, der die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Wer ohne einen solchen Fördervorbehalt verbindlich bestellt oder Arbeiten zu früh beginnen lässt, kann den Zuschuss gefährden.
Ein Neustart, dessen Erfolg sich erst zeigen muss Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst nicht alle Konflikte der Wärmewende. Es schafft aber einen neuen Rahmen: weniger pauschale Technikvorgaben, mehr Auswahl, stärkere Unterstützung für kleinere Einkommen und eine gerechtere Beteiligung an den Folgekosten neu eingebauter fossiler Heizungen.
Ob dieses Modell Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Planungssicherheit tatsächlich besser verbindet, soll 2030 überprüft werden. Bis dahin entscheidet sich sein Erfolg nicht allein im Gesetzblatt, sondern in Millionen einzelner Heizungskeller – und daran, ob Menschen verständlich beraten werden und klimafreundliche Lösungen für sie wirtschaftlich erreichbar sind.
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Bis zu 80 Prozent Förderung: Die neuen Regeln für Heizung und Sanierung