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Automatisches Kindergeld: Warum Eltern bald weniger Papierkram haben
Ein Baby ist geboren – und das Kindergeld folgt künftig in vielen Fällen automatisch. Der Bundestag hat eine Reform beschlossen, die Hunderttausende Anträge überflüssig machen und Familien ausgerechnet in einer besonders fordernden Lebensphase entlasten soll. Doch nicht alle Eltern werden sofort erfasst.
Von Denise ·
Kindergeld ohne Antrag: Wenn der Staat Familien von selbst unterstützt Die ersten Wochen mit einem Neugeborenen bestehen aus Nähe, Glück und vielen neuen Erfahrungen – häufig aber auch aus Schlafmangel, Terminen und überraschend viel Bürokratie. Geburtsurkunde, Krankenversicherung, Elterngeld, Kindergeld: Während sich der Alltag einer Familie grundlegend verändert, verlangt die Verwaltung bislang zahlreiche Angaben, von denen viele staatlichen Stellen längst bekannt sind.
Genau das soll sich beim Kindergeld ändern. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen. Damit soll eine der wichtigsten Familienleistungen Deutschlands künftig nach der Geburt in vielen Fällen von selbst auf dem Konto ankommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Vorhaben zu, AfD und Linke enthielten sich. Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Der Staat fragt nicht länger nach Daten, die er bereits besitzt Hinter der Reform steht ein vergleichsweise einfacher Gedanke: Familien sollen Informationen möglichst nicht mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln müssen.
Nach der Geburt melden Standesämter und Meldebehörden die Daten des Kindes weiter. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt anschließend die steuerliche Identifikationsnummer und informiert die Familienkasse. Liegen dort alle notwendigen Angaben vor, bestehen keine Zweifel am Anspruch und ist eine Kontoverbindung bekannt, kann das Kindergeld ohne gesonderten Antrag festgesetzt und ausgezahlt werden.
Die Verwaltung bezeichnet dieses Prinzip als „Once Only“: Bürgerinnen und Bürger geben Daten einmal an – anschließend werden sie innerhalb der Verwaltung sicher und auf gesetzlicher Grundlage weiterverwendet. Die Reform ersetzt damit den Antrag, nicht aber die Prüfung. Die Familienkasse kontrolliert weiterhin, ob tatsächlich ein Anspruch besteht.
Fehlen Angaben oder ist eine familiäre Situation nicht eindeutig, erfolgt deshalb keine blinde automatische Überweisung. Die Eltern erhalten dann weiterhin ein Begrüßungsschreiben und können fehlende Informationen über einen vorausgefüllten Antrag ergänzen. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen eine Erwerbstätigkeit nicht automatisiert festgestellt werden kann.
Die Einführung erfolgt in zwei Schritten Nach derzeitiger Planung startet das neue Verfahren im Laufe des Jahres 2027:
Ab voraussichtlich März 2027 soll es zunächst für neugeborene Geschwisterkinder gelten. Bezieht eine Familie bereits für ein älteres Kind Kindergeld, sind der Familienkasse viele wichtige Daten sowie gewöhnlich die Kontoverbindung bekannt.
Ab voraussichtlich November 2027 soll die automatische Auszahlung auch bei der Geburt des ersten Kindes möglich werden. Dafür müssen mindestens ein Elternteil und das Kind gemeinsam in Deutschland leben, eine IBAN muss bekannt sein und mindestens ein Elternteil muss im Inland arbeiten.
Falls noch keine Kontoverbindung gespeichert ist, kann eine IBAN bereits heute über das Elster-Portal, die Anwendung „IBAN+“ des Bundeszentralamtes für Steuern oder über die eigene Bank hinterlegt werden.
Rund 300.000 Anträge könnten jedes Jahr entfallen Die Reform verändert zunächst nicht die Höhe des Kindergeldes, sondern den Weg dorthin. Seit Januar 2026 erhalten berechtigte Familien monatlich 259 Euro pro Kind. Im Jahr 2025 wurde Kindergeld für rund 17,6 Millionen Kinder ausgezahlt; das Gesamtvolumen lag bei etwa 55 Milliarden Euro.
Nach den Berechnungen zum Gesetz könnten künftig jährlich rund 300.000 Erstanträge wegfallen. Für Bürgerinnen und Bürger soll sich der Zeitaufwand dadurch um etwa 205.000 Stunden pro Jahr reduzieren. Zusätzlich werden jährliche Sachkosten von rund 153.000 Euro eingespart – etwa für Ausdrucke, Kopien und Porto.
Was auf den ersten Blick wie eine technische Verwaltungsreform wirkt, berührt damit eine grundlegende Frage: Muss ein Mensch dem Staat mitteilen, dass ihm eine Leistung zusteht, obwohl der Staat alle entscheidenden Informationen bereits besitzt?
Das antragslose Kindergeld dreht diese Logik teilweise um. Nicht mehr die Familie muss den Verwaltungsprozess anstoßen. Die Verwaltung wird selbst aktiv.
Besonders wertvoll für Familien unter hoher Belastung Ein Antrag auf Kindergeld gehört zwar nicht zu den kompliziertesten Verwaltungsverfahren. Doch auch kleine bürokratische Hürden können dazu führen, dass Leistungen verspätet beantragt werden – gerade in Familien, die nach der Geburt körperlich, finanziell oder organisatorisch stark belastet sind.
Der Deutsche Caritasverband begrüßte deshalb den Übergang zu einem proaktiven Leistungszugang. Er könne insbesondere Familien helfen, die wenig Erfahrung mit Verwaltungsvorgängen haben oder in der Zeit rund um die Geburt kaum Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben besitzen.
Gleichzeitig warnte der Verband davor, dass ausgerechnet komplexere Lebenssituationen weiterhin aus der Automatisierung herausfallen könnten. Denn einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine antragslose Auszahlung schafft das Gesetz nicht. Bestehen Zweifel oder fehlen Daten, bleibt ein Antrag notwendig.
Auch im Bundestag wurde gefordert, das Verfahren später auf weitere Familienkonstellationen auszuweiten – beispielsweise auf Pflege- und Adoptivfamilien. Der beschlossene Einstieg ist somit noch kein vollständig automatisiertes System für alle, sondern eine erste Ausbaustufe.
Eine weitere wichtige Einzelheit: Weil beim automatischen Verfahren zunächst kein Antrag vorliegt, in dem die Eltern selbst die empfangende Person bestimmen, trifft die Familienkasse ihre erste Auswahl anhand der vorhandenen Daten. Ist die Familie damit nicht einverstanden, kann sie die Auszahlung für die Zukunft ändern lassen.
Andere Länder zeigen, dass es funktionieren kann Deutschland betritt mit diesem Modell kein vollkommen unbekanntes Terrain. Österreich zahlt seine Familienbeihilfe bei der Geburt eines Kindes bereits seit Mai 2015 grundsätzlich antragslos aus. Auch dort erhält die Finanzverwaltung die Daten aus dem Personenstandsregister, prüft die Voraussetzungen und überweist die Leistung automatisch. Nur wenn Informationen fehlen, müssen Eltern diese nachreichen.
Das Beispiel zeigt: Eine Familienleistung muss nicht zwangsläufig mit einem Formular beginnen. Behörden können Ansprüche auch selbst erkennen – vorausgesetzt, der Datenaustausch funktioniert zuverlässig, Entscheidungen bleiben nachvollziehbar und für besondere Lebenslagen existieren einfache Alternativen.
Ein kleiner Antrag weniger – und ein größeres Signal Die Reform löst nicht alle finanziellen und organisatorischen Herausforderungen junger Familien. Sie schafft weder zusätzliche Kitaplätze noch erhöht sie durch sich selbst das Kindergeld. Auch der Ausbau auf möglichst viele Familien wird darüber entscheiden, wie groß die tatsächliche Wirkung am Ende ausfällt.
Dennoch setzt der Beschluss ein bemerkenswertes Signal: Ein moderner Sozialstaat wartet nicht grundsätzlich darauf, dass Menschen die richtigen Formulare finden. Er nutzt vorhandene Informationen, wird selbst aktiv und bringt eine zustehende Leistung dorthin, wo sie gebraucht wird.
Für Eltern bedeutet das möglicherweise nur einige Stunden weniger Organisation. Doch gerade nach der Geburt kann schon eine Aufgabe weniger spürbar sein – weil Aufmerksamkeit in dieser Zeit an einem anderen Ort wertvoller ist.
Wichtiger Hinweis für Familien: Bis zum tatsächlichen Start des neuen Verfahrens muss Kindergeld weiterhin regulär beantragt werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine rückwirkende Auszahlung nur für höchstens sechs Monate möglich. Eltern sollten deshalb nicht bis 2027 warten.
Automatisches Kindergeld: Warum Eltern bald weniger Papierkram haben