Sport
333 Millionen Euro für Turnhallen und Sportplätze: Bund startet zweite Runde
Bis 1. Februar 2027 können Kommunen Projekte einreichen – auch Vereinsanlagen sind möglich. Was Vereine jetzt tun können.
Von Firas ·
Undichte Hallendächer, zugige Umkleiden, Bolzplätze, auf denen mehr Pfützen stehen als Gras wächst: Wer im Verein Sport treibt, kennt solche Orte. Jetzt kommt wieder Geld, um sie in Schuss zu bringen. Seit dem 26. Oktober 2026 läuft die zweite Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Städte und Gemeinden können sich bis zum 1. Februar 2027 mit ihren Projekten bewerben.
333 Millionen Euro im Topf Mit dem Bundeshaushalt 2026 hat der Bundestag erneut 333 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zuständig ist das Bundesbauministerium (BMWSB), die Abwicklung übernimmt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ziel ist es laut BBSR, den Sanierungsstau bei Sportstätten in ganz Deutschland abzubauen – ausdrücklich auch bei Hallen- und Freibädern.
Wie groß der Bedarf ist, hat die erste Runde gezeigt. Nach Angaben des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) gingen damals mehr als 3.600 Projektanträge ein, das Programm war 22,5-fach überzeichnet. Im Frühjahr 2026 wählte der Haushaltsausschuss des Bundestags 314 Projekte aus. Zusammen mit einer eigenen Förderrunde für Schwimmbäder über 250 Millionen Euro hat der Bundestag für das Programm in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro eingeplant.
Was gefördert wird Im Mittelpunkt steht die umfassende Sanierung und Modernisierung von Anlagen, die vor allem dem Sport dienen: Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Fußball- und Tennisplätze. Auch Umkleiden, Tribünen oder neue Hallenböden können dazugehören. Bei Gebäuden liegt der Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung, nach den Arbeiten müssen sie vorgegebene Energiestandards erfüllen.
Wer seinen Fußballplatz in Kunstrasen umwandeln oder einen bestehenden Kunstrasen erneuern will, kann ebenfalls Geld bekommen. Grundsätzlich sollen bestehende Gebäude erhalten bleiben: Ein Abriss mit Neubau ist nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Wer den Antrag stellt – und wo Vereine ins Spiel kommen Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Landkreise dürfen nur mitmachen, wenn ihnen die Sportstätte gehört. Vereine können sich nicht selbst bewerben. Trotzdem können sie profitieren: Auch Anlagen im Vereinseigentum sind förderfähig, wenn die Kommune den Antrag stellt und sich mit dem Verein abstimmt. Das Fördergeld fließt dann über die Kommune an den Verein.
Der DOSB rät Vereinen deshalb, früh auf Rathaus, Gemeinderat oder Verwaltung zuzugehen und ihr Projekt vorzuschlagen. Ein gutes Argument dabei: Mit Landesmitteln lässt sich der Eigenanteil der Kommune senken. Viel Zeit bleibt nicht, denn bis zum 1. Februar 2027 muss die Bewerbung fertig sein.
So viel Geld ist möglich Pro Projekt zahlt der Bund mindestens 250.000 und höchstens 8 Millionen Euro. In der Regel übernimmt er bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, den Rest trägt die Kommune. Steckt eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, steigt der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent.
Landesprogramme dürfen zusätzlich genutzt werden, andere Bundesprogramme dagegen nicht.
Der Fahrplan bis zum Spatenstich Die Bewerbung läuft in zwei Stufen. Zuerst reichen die Kommunen bis zum 1. Februar 2027 eine Projektskizze ein, ausschließlich online über die Förderzentrale Deutschland. Danach wählt der Haushaltsausschuss des Bundestags die Projekte aus, die weiterkommen. Erst dann stellen die ausgewählten Kommunen den eigentlichen Förderantrag. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Bei der Auswahl zählen laut BBSR unter anderem, wie weit die Planung schon gediehen ist, ob das Projekt mehr Barrierefreiheit schafft und ob nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen.
Fragen beantwortet das BBSR montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Hotline 030 257679-450 sowie per E-Mail an sks2026@pd-g.de (Betreff „Projektaufruf 2026“). Eine digitale Infoveranstaltung ist geplant, der Termin steht noch nicht fest. Wie es danach weitergeht, ist offen: Der DOSB will sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, dass das Programm fortgeführt wird.
Themen: Sportstätten, Förderprogramm, Sportvereine, Kommunen, Breitensport, Sanierung, Sportmilliarde, Turnhalle
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