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33 Jahre Unionsbürgerschaft: 14 Millionen EU-Bürger leben im EU-Ausland
Am 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht in Kraft und mit ihm die Unionsbürgerschaft. Seitdem gilt das Aufenthaltsrecht für alle EU-Bürger. 2024 lebten rund 14 Millionen von ihnen in einem anderen EU-Land als dem ihrer Staatsangehörigkeit.
Von Max ·
Gestern vor 33 Jahren, am 1. November 1993, trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Unterschrieben worden war er schon am 7. Februar 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht, für Deutschland von Finanzminister Theo Waigel und Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Der Vertrag legte die Grundlagen für den Euro. Weniger bekannt, aber im Alltag ebenfalls spürbar: Er führte die Unionsbürgerschaft ein.
Was sich damals nach Paragrafen anhörte, ist für Millionen Menschen gelebter Alltag geworden. Laut dem EU-Statistikamt Eurostat lebten 2024 rund 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen EU-Land als dem ihrer Staatsangehörigkeit. Das sind 3,1 Prozent der Bevölkerung der Union.
Vom Recht für einige zum Recht für alle Vor Maastricht hatten vor allem bestimmte Gruppen ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat: Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende. Mit der Unionsbürgerschaft gilt das Aufenthaltsrecht für alle Unionsbürgerinnen und -bürger, so fasst es die Bundesregierung zusammen.
An die Stelle der eigenen Staatsangehörigkeit tritt sie dabei nicht. Die Unionsbürgerschaft „ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht“, heißt es in der Kurzdarstellung des Europäischen Parlaments. Wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt, ist automatisch auch Unionsbürgerin oder Unionsbürger.
Was die Unionsbürgerschaft konkret bedeutet Wer EU-Bürger ist, darf sich in den anderen Mitgliedstaaten bewegen und aufhalten, ohne Visum und ohne Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Ganz ohne Bedingungen ist das nicht: Erwerbstätige und Selbstständige können ohne Weiteres länger als drei Monate bleiben. Wer etwa studiert oder nicht arbeitet, muss Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel eine Krankenversicherung nachweisen.
Wer sich als Unionsbürger fünf Jahre lang ständig rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat, hat ein Daueraufenthaltsrecht. So steht es im deutschen Freizügigkeitsgesetz/EU.
Dazu kommen Rechte, an die im Alltag selten jemand denkt:
Am Wohnort dürfen EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen wählen und sich wählen lassen, zu denselben Bedingungen wie Einheimische. In Berlin etwa gilt das für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, nicht aber für das Abgeordnetenhaus. Wer in einem Land außerhalb der EU in Not gerät, in dem das eigene Heimatland keine Vertretung hat, kann sich an die Botschaft oder das Konsulat jedes anderen EU-Staates wenden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit einer Petition an das Europäische Parlament wenden, sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren und an EU-Institutionen in einer der 24 Amtssprachen schreiben. Die Antwort kommt in derselben Sprache. Mindestens eine Million EU-Bürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten können mit einer Europäischen Bürgerinitiative die EU-Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Und in Deutschland? Deutschland ist für viele EU-Bürger ein Zuhause geworden. Ende 2025 waren im Ausländerzentralregister rund 5,0 Millionen Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Lands erfasst, meldet das Statistische Bundesamt. Das sind 35 Prozent aller ausländischen Staatsangehörigen hierzulande. Gegenüber dem Vorjahr ging ihre Zahl leicht zurück, um 75.000.
Umgekehrt nutzen auch Deutsche die Freizügigkeit. Ein Beispiel ist Österreich: Am 1. Januar 2026 lebten dort laut Statistik Austria 242.300 deutsche Staatsangehörige. Damit bilden Deutsche, wie schon in den Vorjahren, die größte Gruppe unter den Ausländerinnen und Ausländern im Nachbarland. Seit 2010 ist ihre Zahl um rund 98.000 gewachsen.
Eine Errungenschaft, die geschätzt wird Auch wenn kaum jemand den Begriff Unionsbürgerschaft im Alltag benutzt: Die Freizügigkeit, die sie absichert, ist vielen Menschen in Deutschland wichtig. In einer YouGov-Umfrage vom Juli 2025 zählten 51 Prozent der befragten Wahlberechtigten sie zu den drei wichtigsten Errungenschaften der EU. Häufiger wurde nur der Frieden genannt, mit 53 Prozent. In derselben Umfrage sprach sich allerdings auch eine Mehrheit für Grenzkontrollen aus. Die Freizügigkeit wird also geschätzt, ist politisch aber kein Selbstläufer.
33 Jahre nach Maastricht zeigt sich: Der Vertrag prägt heute ganz konkret, wo Menschen arbeiten, studieren, lieben und alt werden. Wer heute zum Studium nach Wien, zum Job nach Lissabon oder für den Ruhestand nach Spanien zieht, nimmt ein Recht in Anspruch, das es vor 1993 in dieser Form nicht gab.
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33 Jahre Unionsbürgerschaft: 14 Millionen EU-Bürger leben im EU-Ausland